(djd) Videotechnik wirkt doppelt - zum einen zur Aufklärung von Straftaten, vor allem aber auch zur Abschreckung von Tätern. Mit dem verstärkten Einsatz von Videotechnik im öffentlichen Raum sollen genau diese Ziele erreicht werden. Aber auch immer mehr Bürgerinnen und Bürger wollen sehen, was zuhause passiert. Es gibt hier eine Vielzahl kostengünstiger Videosysteme. Über eine App für Smartphone & Co. hat man jederzeit direkten Zugriff auf die Bilder von zuhause.
Einbruchschutz für zuhause
Mit Videoüberwachung ist man jederzeit im Bilde, was gerade zuhause passiert. Weiter lässt sich Unbemerktes im Nachhinein aufklären, wenn eine Aufzeichnung erfolgt ist. Je nach Modell der Videoüberwachung können Daten lokal auf handelsüblichen SD-Karten oder auf einem speziellen Videorekorder gesichert werden, um später angesehen zu werden. Sollte es tatsächlich zu einem Einbruch gekommen sein, können Videobilder hier im Kontakt mit der Polizei oder der Hausratsversicherung helfen.
Wissen, wie es hilfsbedürftigen Angehörigen geht
In Absprache mit pflege- oder hilfsbedürftigen Angehörigen kann es auch sinnvoll sein, aus der Ferne auf Kameras zuzugreifen, die beispielsweise bei der betagten Mutter installiert sind. Im Notfall kann man so nachsehen, warum der gewohnte Telefonanruf ausgeblieben ist und bei Bedarf schnell Hilfe holen.
Entspannt unterwegs, wenn der Hund zuhause schläft
Neben der Überwachung der eigenen vier Wände gibt es auch viele Tierliebhaber, die gerne zuhause nach dem Rechten sehen, wenn sie längere Zeit unterwegs sind. Wenn "Bello" friedlich in seinem Körbchen schläft, sind Café- und Kinobesuche mit Freunden deutlich entspannter und Großeinkäufe im Supermarkt können in Ruhe erledigt werden.
Was sollte man bei privater Videoüberwachung auf jeden Fall beachten?
"Grundsätzlich darf man mit Videotechnik nur das private Grundstück filmen und keine öffentlich zugänglichen Flächen", erklärt Sicherheitsexperte Florian Lauw von Abus. Außerdem muss man Besucher auf die Videoüberwachung aufmerksam machen, beispielsweise durch einen deutlich sichtbaren Hinweis am Eingang. Im Ratgeberbereich auf www.abus.com gibt der Hersteller ausführliche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Grundsätzlich gibt es einen gesetzlichen Rahmen für Videoüberwachung, der beachtet werden muss. So stellte der Bundesgerichtshof (BGH) 2010 in einem Urteil fest, dass eine Überwachungskamera nur die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück filmen darf, nicht jedoch angrenzende Grundstücke oder den öffentlichen Raum (Az.: VI ZR 176/09). Aber auch in den eigenen vier Wänden gibt es Grenzen: In seinem Haus oder seiner Wohnung darf der Mieter oder Eigentümer andere Personen nur filmen, wenn diese ausdrücklich zuvor darauf hingewiesen wurden. Das gilt beispielsweise dann, wenn Videotechnik bei der Betreuung Pflegebedürftiger eingesetzt werden soll - hier ist das Einverständnis der Betroffenen notwendig.