Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch FĂŒnf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten PflegekrĂ€ften bei einem pflegebedĂŒrftigen Patienten zu Hause oder in einer stationĂ€ren Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege- oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgefĂŒhrt werden und zwar auf der Basis einer Ă€rztlichen Verordnung.