(djd) Die meisten Jahresverträge in der Kfz-Versicherung laufen jeweils bis zum 31. Dezember und haben eine ordentliche Kündigungsfrist von einem Monat. Die neue Versicherung beginnt dann ab dem 1. Januar des Folgejahres. Das bedeutet, dass im Spätherbst viele Millionen deutsche Autofahrer die Möglichkeiten zu einem regulären Wechsel ihrer Kfz-Versicherung haben. Stichtag für die Kündigung ist dann der 30. November.
Wie kann man kündigen?
Wechselwillige Autofahrer sollten bei ihrer bisherigen Versicherung am besten schriftlich kündigen, und zwar entweder per Einschreiben oder per Fax, auf diese Weise kann man die fristgemäße Kündigung zweifelsfrei dokumentieren. Verträge, die nach dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, können auch per E-Mail gekündigt werden. Die Kündigung per E-Mail sollte unter der E-Mail-Adresse erfolgen, die man bei der Versicherung hinterlegt hat, sonst kann es zu Problemen kommen. Bei der Kündigung per E-Mail sollte man von seiner Versicherung zudem eine umgehende Bestätigung anfordern. Der Eingang der Kündigung - egal auf welchem Weg - bei der alten Versicherung muss innerhalb der Kündigungsfrist erfolgen, in der Regel also bis spätestens zum 30. November. Optimalerweise sollte man die Kündigung an die alte Versicherung erst schicken, wenn vom neuen Versicherer eine Bestätigung des neuen Vertrags vorliegt. Bei einem neuen Vertrag sollte man darauf achten, dass auch hier die Laufzeit möglichst bis zum 31. Dezember geht, so hat man auch im nächsten Jahr im Herbst die Chance zum Wechsel.
Gesamtpaket aus Preis, Leistung und Service ist entscheidend
Anlässlich der Kündigungsmöglichkeit zum 30. November werben die Anbieter im Herbst mit günstigen Tarifen und Rabatten für Neukunden. Wechselwillige Autofahrer sollten allerdings keineswegs nur auf den Preis der Police achten, das Gesamtpaket aus Preis, Leistung und Service ist letztlich entscheidend. Der "Rundumschutz" der Itzehoer Versicherungen beispielsweise bietet eine schnelle, unkomplizierte Schadenregulierung und im Falle eines Falles einen starken Service. Kunden können zwischen vielen Tarifmodellen wählen und es gibt verschiedene Sondereinstufungsmöglichkeiten. Mit der sogenannten Leistungsupdate-Garantie profitieren auch Bestandskunden von Tarifverbesserungen, diese werden automatisch in den Vertrag eingebaut. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und den integrierten Schutzbrief kann man um einen Kasko-, einen Fahrer- und den sogenannten Rabattschutz ergänzen. Bei letzterem findet bei einem Schaden pro Jahr in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkaskoversicherung keine Rückstufung statt. Unter www.itzehoer.de gibt es weitere Informationen.
Außerordentliches Kündigungsrecht
In der Kfz-Versicherung besteht neben den regulären Kündigungsfristen auch ein außerordentliches Kündigungsrecht:
- Nach einer einseitigen Erhöhung des Versicherungsbeitrags ohne Erhöhung des Versicherungsschutzes: Sobald eine Beitragserhöhung angekündigt ist, kann der Kunde einen Monat lang sein Sonderkündigungsrecht nutzen.
- Nach einem Schadensfall: Wenn der Kunde mit der Regulierung nicht zufrieden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Bearbeitung des Schadensfalls kündigen. Umgekehrt kann aber auch die Versicherung nach einem Schaden die Police kündigen.
- Auch beim Kauf eines neuen Pkw und der Abmeldung des alten kann man die Versicherung wechseln.
Mehr zum Thema Kfz-Versicherung gibt es etwa unter www.itzehoer.de.