(djd) Infektionskrankheiten verbreiten sich in Kindertagesstätten besonders schnell: Es kommt immer wieder zu Krankheitsausbrüchen wie Windpocken, Masern oder Magen-Darm-Infektionen. Viele Infektionskrankheiten können durch Impfungen verhindert werden. Um die Verbreitung von Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen zu verringern, sollten Kinder beim Eintritt in eine Kita alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts empfohlenen Impfungen erhalten haben. Eine Impfberatung ist seit 2015 verpflichtend vorzuweisen. Laut Präventionsgesetz (PrävG) können sogar Strafen verhängt werden, wenn kein Nachweis vorgelegt wird.
Umfrage zeigt: Eltern halten Windpocken-Impfung für wichtig
Die Impfung gegen Windpocken gehört zu den von der STIKO empfohlenen Standard-Impfungen für Kleinkinder; die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Eine von GSK in Auftrag gegebene Umfrage ergab aktuell, dass 87 Prozent der befragten Eltern die Windpocken-Impfung für wichtig oder sehr wichtig halten. Dennoch gibt es jährlich in Deutschland etwa 25.000 Windpockenfälle, vor allem unter ungeimpften Kindern bis neun Jahren. Ein Großteil dieser Fälle könnte durch die zweimalige Windpocken-Impfung verhindert werden.
Üblicherweise wird die erste Impfdosis gegen Windpocken im Alter von elf bis 14 Monaten gegeben, häufig zusammen mit der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Umfassend geschützt ist das Kind erst nach der zweiten Impfdosis, die idealerweise sechs Wochen bis drei Monate später gegeben werden sollte. Besucht ein Kind in jüngerem Alter eine Kita, sollte eine frühere Impfung in Betracht gezogen werden. Kinderarzt Dr. Stephan von Landwüst erklärt: "In besonderen Fällen kann die Impfung sogar schon ab dem vollendeten neunten Monat gegeben werden."
Verpflichtende Impfberatung vor dem Kita-Eintritt schützt die Kleinsten
Babys unter neun Monaten können noch nicht gegen Windpocken geimpft werden, sie profitieren vom Nestschutz der mütterlichen Antikörper, der aber kontinuierlich abnimmt. Besonders bei sehr kleinen Kindern können Windpocken komplizierte Verläufe mit einer bakteriellen Superinfektion wie Pusteln, Lungenentzündung oder Gehirnhautentzündung nehmen. Um Babys und Kleinkinder in der Kita zu schützen und um die Ausbreitung von impfpräventablen Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen generell zu verringern, besteht seit 2015 die Verpflichtung, vor Eintritt in eine Kita eine Impfberatung beim Kinderarzt nachzuweisen. Im Jahr 2017 wurde diese Regelung verschärft: Kindertagesstätten sollen Eltern, die sich weigern, eine Impfberatung wahrzunehmen, an das zuständige Gesundheitsamt melden. Sogar Bußgelder können verhängt werden.
Übertragungsrisiko in Gemeinschaftseinrichtungen ist besonders hoch
Bei Windpocken reicht es aus, sich mit einer infizierten Person in einem Raum aufzuhalten: Mindestens 90 Prozent aller nicht immunen Personen stecken sich bei Kontakt mit dem Virus an. Die Ansteckung geschieht meistens beim Sprechen, Niesen oder Husten über die Luft. Aber auch Kontaktinfektionen, etwa über Körperkontakt oder Gegenstände wie Spielzeug sind möglich. Kinder mit Verdacht auf Windpocken-Infektionen sowie Kinder, die Kontakt mit einem Windpocken-Infizierten hatten und selbst keine Immunität gegenüber Windpocken besitzen, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr vorübergehend nicht besuchen. Sie müssen bis zu 16 Tagen zu Hause bleiben.