Immer mehr vollstationäre Einrichtungen lagern ihren Pflegedienst aus. Das kann die Rechtslage für die Bewohnerbeiräte verändern. Sobald der Wohnraum und die Pflege nicht mehr aus einer Hand bereitgestellt werden, könnten Beiräte die rechtliche Grundlage für ihre Arbeit verlieren. Ulrike Kempchen, Leiterin Recht bei der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA), befürchtet, dass dadurch das Mitwirkungsrecht der Bewohnerbeiräte ausgehöhlt wird.

Bewohnerbeiräte werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohn- und Betreuungseinrichtungen gewählt. Sie vertreten deren Interessen gegenüber der Leitung und dem Träger. Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten sind in den Landesheimgesetzen und Mitwirkungsverordnungen geregelt. Sie beziehen sich vor allem auf vollstationäre Einrichtungen, in denen Wohnen und Pflege aus einer Hand angeboten wird.

Mit der Auslagerung des Pflegedienstes in ein eigenes Unternehmen und die damit einhergehende Ambulantisierung kann der Status „vollstationär“ für das Heim wegfallen. Damit kann je nach Formulierung im jeweiligen Landesheimgesetz auch die gesetzliche Notwendigkeit für die Wahl eines Beirates entfallen. Der BIVA sind in ihrer Beratungsarbeit solche Vorgänge bekannt geworden.

Kempchen sieht hier dringenden Klärungsbedarf durch die Länder: „Die Ambulantisierung in den Einrichtungen nimmt deutschlandweit an Fahrt auf. Hier müssen Vorkehrungen getroffen werden, um die Rechte der Bewohner zu wahren. Schließlich ist der gewählte Beirat das einzige Gremium, das die Mitsprache der Bewohner in einer Einrichtung bündelt und rechtlich geltend machen kann. Eine Schwächung der gesetzlich verankerten Mitwirkung darf es nicht geben. Die Gesetzgeber sind gefordert hier für Klarheit im Sinne der Mitwirkung zu sorgen!“

Quelle: www.biva.de