(djd) Im Trauermonat November mit seinen stillen Gedenktagen wie Allerheiligen, Allerselen und dem Totensonntag besuchen viele Menschen den Friedhof und schmücken die Gräber verstorbener Angehöriger mit frischen Blumen. Damit soll die Wertschätzung und Verbundenheit mit dem Verstorbenen auch über den Tod hinaus gezeigt werden. Das Schmücken der Gräber ist aber auch ein wichtiger Teil der eigenen Trauerarbeit, um einen Verlust emotional verarbeiten zu können.
Zu Lebzeiten vorsorgen und Angehörige vor Belastungen schützen
Blumen sind für die meisten Menschen auch bei einer Beerdigung selbst von großer Bedeutung, um dem Verstorbenen einen würdigen, emotionalen und persönlichen Abschied zu bereiten. Allerdings sind die regulären Bestattungskosten mit etwa 5.000 bis 10.000 Euro mittlerweile so hoch, dass viele Angehörige in dem für sie schmerzhaften Moment des Abschieds ans Sparen denken müssen. Wenn der Rotstift dann beim Grab- oder Sargschmuck angesetzt wird, tut das besonders weh. Umso wichtiger ist es, schon zu Lebzeiten vorzusorgen und die Angehörigen vor größeren finanziellen Verpflichtungen zu schützen und vor unangenehmen Situationen zu bewahren. Gerade in einer ohnehin sensiblen Gefühlslage ist das eine doppelte Belastung - denn ohne entsprechende Vorsorge müssen Ehepartner oder Kinder im Trauerfall von Gesetz wegen die entstehenden Begräbniskosten übernehmen.
Unterschiedliche Konditionen bei Sterbegeld-Verträgen
Die Vorsorge etwa mit einer Sterbegeldversicherung schafft zu Lebzeiten die finanziellen Voraussetzungen, um die eigenen Vorstellungen von einem würdevollen letzten Weg zu verwirklichen. Vor allem aber entlastet sie die Hinterbliebenen - moralisch und finanziell. Der Markt der Sterbegeldanbieter ist groß, und entsprechend unterschiedlich sind die Konditionen. Bei renommierten Anbietern wie der LV 1871 findet keine Gesundheitsprüfung statt, es werden keine ärztlichen Gutachten eingeholt, keine Krankheit wird ausgeschlossen. Die Wartezeit beträgt nur sechs Monate.
Die Staffelung der Versicherungsleistung im Todesfall ist abhängig vom Eintrittsalter. Nach ein bis drei Jahren besteht voller Versicherungsschutz. Bei Unfalltod entfallen Wartezeit und Staffelung ganz. Mehr Informationen gibt es unter www.lv1871.de/beerdigung. Die Leistung wird wahlweise an die Hinterbliebenen oder an den vorher selbst ausgewählten Bestatter ausgezahlt. Insbesondere mit der freien Wahl des Bestatters kann man entscheiden, wie das Begräbnis grundsätzlich aussehen soll. Bleibt danach noch Geld übrig, geht es an die Menschen, die man dafür ausgewählt hat.
Das kostet eine Beerdigung
Nichts ist umsonst, auch der Tod nicht. Bei einem Begräbnis ist in etwa mit folgenden Ausgaben zu rechnen (Quelle: LV 1871):
- Sarg (auch bei Einäscherung): 500 bis 4.000 Euro
- Grabstein: ab 1.000 Euro
- Grabnutzungsgebühr: 200 bis 2.200 Euro
- Beisetzungsgebühr: 400 bis 800 Euro
- Erste Grabgestaltung: 150 bis 600 Euro
- Trauerfeier (30 Personen): 250 bis 2.000 Euro
Auf diese Weise kommen schnell Kosten von durchschnittlich 5.000 Euro zusammen - abhängig von den eigenen Ansprüchen oder auch vom Wohnort sogar bis zu 10.000 Euro.