Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) beraten. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz: "Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Arzt und er ist nicht mehr da – dieses Problem gehen wir mit dem Versorgungsstärkungsgesetz an. Wir haben eine gute medizinische Versorgung in Deutschland, aber wir müssen jetzt handeln, damit das auch in Zukunft so bleibt. Das erfordert eine gute Verteilung der Ärzte – in städtischen Ballungsräumen genauso wie im ländlichen Raum. Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung der Patienten gebraucht werden. Deshalb ermöglichen wir es den Kassenärztlichen Vereinigungen zum Beispiel durch Zuschüsse für eine Praxis-Neueröffnung überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung von Ärzten zu schaffen – und zwar bevor eine Unterversorgung entsteht. Dass die Kassenärztliche Vereinigung jetzt vor der Schließung von 25.000 Arztpraxen warnt, ist blanker Unsinn. Denn die Ärzte selbst legen zusammen mit den Kassen fest, wann eine Praxis nachbesetzt wird. Das ist immer dann der Fall, wenn die Praxis für eine gute Versorgung der Patienten gebaucht wird. Wenn es nicht nur ein PR-Gag sein soll, dass die Ärzte für "Ihr Leben gern arbeiten", dann bedeutet das auch, dass sie dort arbeiten, wo wir leben.
Ähnliches gilt für die Einrichtung der Termin-Servicestellen zur Vergabe von Facharzt-Terminen: Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind gesetzlich verpflichtet, eine bedarfsgerechte Versorgung zu leisten. Dazu gehört auch, dass alle Versicherten in einer angemessenen Zeit einen Facharzttermin bekommen. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz stärken wir die Patientenrechte. Denn die Terminservicestellen helfen gesetzlich Versicherten, wenn's beim Facharzttermin hakt. Ziel ist, dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb der nächsten vier Wochen erhält. Außerdem erhalten Patienten bei planbaren Eingriffen das Recht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung."
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz regelt im Wesentlichen:
- die Sicherstellung der flächendeckenden und gut erreichbaren Versorgung. Dazu gehören vor allem Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
- den bedarfsgerechten Zugang der Patientinnen und Patienten zur Versorgung. Dazu gehört beispielsweise die Einrichtung von Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verkürzung von Wartezeiten auf einen Facharzttermin.
- die Förderung innovativer Versorgungsformen insbesondere durch Einrichtung eines Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss mit einem Volumen von 300 Millionen Euro jährlich in den Jahren 2016 bis 2019.
- die Erweiterung der Leistungsansprüche der Versicherten beispielsweise durch Einführung eines Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten mengenanfälligen, planbaren Eingriffen.
- Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das kann dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren und den Versicherungsmarkt zu beleben und hilft damit eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe dauerhaft sicherzustellen