(djd) Nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz soll das Pflegesystem verbessert und die Unterstützung pflegender Angehöriger gestärkt werden, sodass immer mehr Betroffene über eine Ganztagsbetreuung in den eigenen vier Wänden nachdenken. Betreuerinnen und Haushaltshilfen aus dem Ausland sind oft gut ausgebildet, kompetent und im Vergleich zu deutschen Kräften vom Preis-Leistungs-Verhältnis immer noch sehr attraktiv.
Rechtlich und sozial einwandfreie Arbeitsverhältnisse
Doch um ein rechtlich und sozial einwandfreies Arbeitsverhältnis zu gewährleisten, lohnt die Beratung durch eine Vermittlungsagentur wie zum Beispiel der Brinkmann Pflegevermittlung. Laut Stiftung Warentest gehört das Familienunternehmen mit seinen 35 Standorten zu den größten und besten Vermittlern Deutschlands. "Es gibt unterschiedliche Modelle, nach denen Pflegekräfte aus dem Ausland in Deutschland beschäftigt werden dürfen, erklärt Marzena Brinkmann, Geschäftsführerin des Familienunternehmens: "Welches in Frage kommt, hängt von dem individuellen Bedarf und den Wünschen des Einzelnen ab."
- Entsendung über eine Firma mit Sitz im europäischen Ausland: In der Regel wird die Betreuungskraft von einem osteuropäischen Unternehmen für einen fest definierten Zeitraum nach Deutschland entsandt. Alle Arbeitgeberpflichten und Sozialabgaben werden dabei von dem ausländischen Unternehmen getragen. Der entscheidende Vorteil: Die Familien können die Dienstleistung jederzeit abbrechen oder eine andere Betreuungskraft erhalten. Ebenso wie deutsche Betreuungskräfte erhalten die Mitarbeiterinnen osteuropäischer Dienstleister den Mindestlohn. Durch freie Kost und Logis sind sie oft sogar besser gestellt als vergleichbare deutsche Arbeitskräfte. Das geht aus einer aktuellen unabhängigen Studie der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland hervor, für die 904 polnische Betreuungskräfte befragt wurden.
- Die aufwendigste Variante ist die direkte Anstellung der Pflegekraft: Das Beschäftigungsverhältnis muss rechtsgültig angemeldet sein und entweder der Mindestlohn oder der Tariflohn für Pflegekräfte gezahlt werden. Darüber hinaus müssen Sozialabgaben abgeführt, eine Unfallversicherung abgeschlossen und die üblichen rechtlichen Rahmenbedingungen für Urlaub und Freizeit eingehalten werden. Bei der Suche nach einer geeigneten Kraft helfen Arbeitsagentur oder Vermittlungsdienste.
- Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ist es unter bestimmten Umständen möglich, Betreuungskräfte auf selbstständiger Basis zu beschäftigen. Von diesem Modell ist aber abzuraten, da es auch für Schwarzarbeit missbraucht werden kann.
Weitere Informationen gibt es unter www.brinkmann-pflegevermittlung.de.
Auf der sicheren Seite
Die Brinkmann Pflegevermittlung arbeitet nach dem Entsendemodell, weil es für den Kunden maximale Flexibilität bietet und er kein Risiko in Bezug auf Schwarzarbeit, Sozialbeitragsbetrug oder scheinselbstständige Beschäftigungsverhältnisse eingeht. Deshalb werden Partnerunternehmen im Ausland auch erst nach einer umfangreichen Überprüfung vor Ort in das Netzwerk aufgenommen. Das Unternehmen beobachtet die rechtlichen Entwicklungen in den Entsendeländern und in Deutschland sehr genau, besucht regelmäßig Konferenzen und arbeitet eng mit spezialisierten Anwaltskanzleien und Steuerberatungsbüros zusammen.