(djd) Die Wahl des richtigen Grundstücks in der richtigen Lage ist die mit Abstand wichtigste Entscheidung des angehenden Bauherrn. Damit sich die Familie später in den eigenen vier Wänden auch wirklich wohl fühlen kann, sollten alle Aspekte sorgsam geprüft werden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die man beim Grundstückskauf beachten sollte:
- Nicht auf jedem Grundstück lässt sich jeder Bauwunsch realisieren. Selbst auf baureifem Land ist nicht jede Maßnahme zulässig. Informationen zu den Bebauungsmöglichkeiten, etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes, gibt es beim zuständigen Bauamt der Gemeinde.
- Im Vorfeld sollte man sich über die Historie und Gegebenheiten rund um das Grundstück informieren, Gespräche mit den Nachbarn können aufschlussreich sein. Frühere gewerbliche Nutzungen oder die Nähe zu einer ehemaligen Deponie können das Risiko von Altlasten bergen, selbst wenn sich diese nicht unmittelbar auf dem Grundstück befanden. Das zuständige Umweltamt gibt Auskunft, ob das Grundstück im Altlastenkataster als verdächtig verzeichnet ist.
- Im Kaufvertrag selbst sollte man Regelungen für das Vorhandensein von Altlasten treffen. Dies gilt ebenso, wenn sich herausstellen sollte, dass der Baugrund für eine Bebauung nicht geeignet ist.
- Endgültige Klarheit über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrunds verschafft ein Bodengutachten. "Im Hinblick auf die potentiellen Kostenfallen sind 1.000 Euro für ein Bodengutachten sehr gut investiert", rät Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Mitglieder der Schutzgemeinschaft können von Vorzugskonditionen profitieren, mehr dazu findet man unter www.finanzierungsschutz.de.
- Beim Verkäufer des Grundstücks sollte man sich über den Umfang der Erschließung informieren. Ist das Grundstück noch nicht an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen, drohen zusätzliche Kosten, falls diese Maßnahmen durchgeführt werden.
- Sind Maßnahmen wie etwa ein Straßenausbau erst kürzlich erfolgt, sollte man sich darüber informieren, ob die entsprechenden Kostenbescheide bereits ergangen sind. Kostenschuldner ist immer der zum Zeitpunkt der Zustellung des Kostenbescheides im Grundbuch eingetragene Eigentümer, nicht derjenige, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Maßnahme Eigentümer war.
- Vom Eigentümer sollte man sich im Vorfeld der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen lassen und prüfen, ob der Verkäufer als eingetragener Eigentümer allein verfügungsberechtigt ist.
- Das Grundbuch ist auf eingetragene Rechte und Belastungen zu prüfen. Wege- und Leitungsrechte etwa können die Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken.
Zwei Wochen Zeit zum Prüfen
Der private Käufer muss bei einem Grundstücks-Kaufvertrag mit einem gewerblichen Verkäufer mindestens 14 Tage vor Unterzeichnung Kenntnis vom genauen Wortlaut des Beurkundungstextes bekommen, so ist die gesetzliche Regelung. "Man sollte sich nicht darauf einlassen, die Zeit zwischen Entwurf und Beurkundung zu verkürzen, sondern sich stattdessen die Zeit nehmen, den Text genau zu prüfen und sich bei Bedarf fachmännischen juristischen Rat zu holen", rät Florian Haas. "Aber auch bei einem Vertrag unter Privatleuten sollte beiden Seiten ausreichend Zeit zur Prüfung des Vertrages eingeräumt werden." Die Schutzgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in solchen Fällen bei der Anwaltssuche, mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.