Durch die Erweiterung der EU im Jahr 2004 hat die 24h-Pflege stark an Bedeutung gewonnen. Pflegekräfte aus Osteuropa, oft polnische Pflegekräfte, leben im Haushalt der zu pflegebedürftigen Person und betreuen diese in den Bereichen Grundpflege, haushaltsnahe Tätigkeiten und Lebensführung.
Die wesentlichen 3 Beschäftigungsformen in Deutschland sind:
Entsendemodell: Die Betreuungskraft ist bei einem Arbeitgeber im EU-Ausland angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Bei polnischen Pflegekräften liegt die Bescheinigung A1. Dieses Formular bestätigt, dass die Person in ihrer Heimat angemeldet ist und dort die für sie fälligen Beiträge entrichtet werden. Auch sollten Sie das Thema Haftpflichtversicherung im Auge haben (mehr zu Polnische Pflegekräfte Haftpflichtversicherung).
Selbstständige: Die Betreuungskraft hat ein Gewerbe in ihrem Heimatland angemeldet und arbeitet in Deutschland auf selbstständiger Basis.
Direktbeschäftigung: Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Modell, d.h., die 24-Stunden-Betreuungskraft ist direkt beim Haushalt angestellt.
Die Kosten variieren je nach Beschäftigungsform, Qualifikationen (insb. Deutschkenntnisse) und tatsächlicher Betreuungssituation (mehr zu 24 Stunden Pflege Kosten und zu Kosten polnische Pflegekräfte).
Aktuell sind geschätzt ca. 300.000 Betreuungskräfte in Deutschland tätig:
Davon sind jedoch nur ca. 10 Prozent über ein angemeldetes Dienstleistungsunternehmen in Deutschland tätig. Bei einer offiziellen Beschäftigung werden Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge im osteuropäischen Heimatland abgeführt. Der deutsche Haushalt kann zudem indirekt staatliche Zuschüsse wie Pflegegeld nutzen und evtl. einige der Kosten steuerlich geltend machen.
Für die Betreuungskräfte gilt der seit dem 01.01.2015 in Deutschland geltende Mindestlohn. Legal agierende Vermittlungsagenturen und deren Partner halten im Falle des Entsendemodells dieses Gesetz ein. Ab 2017 hat sich der Mindestlohn erneut erhöht (mehr zu Mindestlohn polnische Pflegekräfte 2017). Der Großteil der Betreuungskräfte ist aber vermutlich ohne eine vertragliche Grundlage in Haushalten im Rahmen einer Betreuung tätig und somit oftmals dem Verdacht einer illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) ausgesetzt
Aktuell existieren zwei Verbände in Deutschland, die sich für die Branche der 24h-Betreuung engagieren:
BHSB e.V.: Bundesverband häusliche SeniorenBetreuung e.V., gegründet 2007, Sitz in Berlin
VHBP e.V.: Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V., gegründet 2014, Sitz in Bonn
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Foto: djd/LV Milch NRW