Alterwohnsitz "Gut Förstel" Tagespflege

Straße: Elterleiner Straße 2
Plz/Ort: 08352 Raschau-Markersbach - Langenberg

Telefon: 03774 - 132135
Telefax: 03774 - 132140
Web: www.gutfoerstel.de

Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 30.09.2024 - 16:25

Beschreibung

Für viele ist das Wort Pflegebedürftigkeit eng mit der Vorstellung von Stationärer Pflege verbunden. Pflegebedürftigkeit ist jedoch nicht gleich Pflegebedürftigkeit. So gibt es beispielsweise viele ältere Menschen, die zwar auf Unterstützung angewiesen sind, für die jedoch eine Heimunterbringung noch nicht erforderlich oder erwünscht ist. Diesen Personen und deren Angehörigen stehen wir im Alterswohnsitz Gut Förstel mit unserem umfangreichen Tagespflegeangebot zur Seite.

Während pflegende Angehörige in dieser Zeit einmal durchatmen und auch ihrer Berufstätigkeit nachgehen können, bieten wir in unserer Einrichtung eine professionelle Betreuung. Ziel dabei ist es, die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen möglichst lange zu erhalten. Sie sollen außerhalb der Tagespflege in der Lage sein, weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu leben und den sozialen Kontakt mit Angehörigen, Freunden und Bekannten aufrecht zu erhalten: Der optimale Mittelweg zwischen häuslicher und Stationärer Pflege hier bei uns im Gut Förstel.

Unsere Tagespflege bieten wir montags bis freitags in der Zeit von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr sowie samstags auf Anfrage an, so dass Angehörige den Spagat zwischen Berufstätigkeit und familiärer Abend- und Wochenendpflege besser meistern können.

Finanzierung der Tagespflege

Nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Versorgung und Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung. Auf Antrag werden bei entsprechenden Voraussetzungen die pflegerischen Leistungen und die Betreuung in der Tagespflegeeinrichtung durch die Pflegekasse finanziert.

Zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel die Versorgung mit Mahlzeiten und die anteiligen Nebenkosten wie Energie, Heizung und Wasser müssen selbst bezahlt werden. Seit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 2015 ist auch eine Finanzierung über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. § 45 b SGB XI möglich.

Besondere Leistungen

  • Vollstationäre Pflege
  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort