Zentrum der Gemeinschaftshilfe der Gemeinde Büttelborn
Straße: Schubertstraße 35
Plz/Ort: 64572 Büttelborn
Telefon: 06152 - 85950
Telefax: 06152 - 859515
Web: www.zfg-buettelborn.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Beratung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen
Am Anfang einer Pflegesituation stehen viele Fragen über den Umfang und die Art der individuellen Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld.
Weitere wichtige Themen sind die Kosten für die Pflegeleistungen und welcher Leistungsträger welche Kosten in welchem Umfang übernimmt. Hier erstellen wir gemeinsam einen detaillierten Kostenplan.
Anschließend helfen wir Ihnen natürlich auch bei der konkreten Antragstellung und übernehmen die Abwicklung der Formalitäten zur Kostenübernahme durch die Pflegekassen.
Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln. Wenn gewünscht, können wir auch bei Begutachtungsterminen vor Ort anwesend sein.
Selbstverständlich können diese Informations- und Beratungsgespräche auch bei Ihnen in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Beratungsbesuche nach dem SGB XI
Sobald man einem Pflegegrad zugeordnet ist und Pflegegeld von der Pflegekasse erhält, ist man verpflichtet (§ 37.3 des SGB XI), sich in regelmäßigen Intervallen von einem Pflegedienst zu Hause hinsichtlich der eigenen Pflegesituation beraten zu lassen.
- Bei Pflegegrad 2 und 3 = ein Beratungsbesuch alle 6 Monate.
- Bei Pflegegrad 4 und 5 = ein Beratungsbesuch alle 3 Monate.
- Bei Pflegegrad 1 kann ein Beratungsgespräch alle 6 Monate auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden.
In allen Fällen werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen.
Diese Beratungsgespräche bieten die Möglichkeit, die aktuelle Pflegesituation genau zu beleuchten und gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen (und ggfls. dessen Angehörigen) über veränderte Anforderungen, zusätzliche Pflegehilfsmittel, Fragen zu Abläufen in der täglichen Pflege, Höhereinstufungen, Entlastungsmöglichkeiten oder andere Themen zu sprechen.
Unsere Pflegefachkraft kann dann Probleme erkennen, Lösungen anbieten oder erforderliche Aktionen einleiten.
Unterstützung bei der Einstufung
Die Einstufung oder die Höherstufung eines Pflegegrades wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt. Hierbei handelt es sich um einen umfangreichen und komplexen Prozess, bei dem viele Details zu beachten sind.
Hier unterstützen wir Sie gerne in mehrfacher Hinsicht:
- wir sind auf Wunsch bei den Begutachtungsterminen vor Ort anwesend,
- wir prüfen das Ergebnis der Einstufung,
- wir unterstützen Sie dabei, einen eventuellen Widerspruch zu erstellen.
In jeder Phase einer Einstufung oder Höherstufung stehen wir Ihnen aktiv zur Seite und geben Ihnen oder Ihren Angehörigen alle erforderlichen Informationen.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info@zfg-buettelborn.de · https://www.zfg-buettelborn.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 25.01.2023