Zentrum der Gemeinschaftshilfe der Gemeinde Büttelborn

Straße: Schubertstraße 35
Plz/Ort: 64572 Büttelborn

Telefon: 06152 - 85950
Telefax: 06152 - 859515
Web: www.zfg-buettelborn.de

Kunden: ~ 86
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 22.08.2023 - 17:05

Beschreibung

Beratung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen

Am Anfang einer Pflegesituation stehen viele Fragen über den Umfang und die Art der individuellen Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld.

Weitere wichtige Themen sind die Kosten für die Pflegeleistungen und welcher Leistungsträger welche Kosten in welchem Umfang übernimmt. Hier erstellen wir gemeinsam einen detaillierten Kostenplan.

Anschließend helfen wir Ihnen natürlich auch bei der konkreten Antragstellung und übernehmen die Abwicklung der Formalitäten zur Kostenübernahme durch die Pflegekassen.

Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln. Wenn gewünscht, können wir auch bei Begutachtungsterminen vor Ort anwesend sein.

Selbstverständlich können diese Informations- und Beratungsgespräche auch bei Ihnen in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.

Beratungsbesuche nach dem SGB XI

Sobald man einem Pflegegrad zugeordnet ist und Pflegegeld von der Pflegekasse erhält, ist man verpflichtet (§ 37.3 des SGB XI), sich in regelmäßigen Intervallen von einem Pflegedienst zu Hause hinsichtlich der eigenen Pflegesituation beraten zu lassen.

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 = ein Beratungsbesuch alle 6 Monate.
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 = ein Beratungsbesuch alle 3 Monate.
  • Bei Pflegegrad 1 kann ein Beratungsgespräch alle 6 Monate auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden.

In allen Fällen werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen.

Diese Beratungsgespräche bieten die Möglichkeit, die aktuelle Pflegesituation genau zu beleuchten und gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen (und ggfls. dessen Angehörigen) über veränderte Anforderungen, zusätzliche Pflegehilfsmittel, Fragen zu Abläufen in der täglichen Pflege, Höhereinstufungen, Entlastungsmöglichkeiten oder andere Themen zu sprechen.

Unsere Pflegefachkraft kann dann Probleme erkennen, Lösungen anbieten oder erforderliche Aktionen einleiten.

Unterstützung bei der Einstufung

Die Einstufung oder die Höherstufung eines Pflegegrades wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt. Hierbei handelt es sich um einen umfangreichen und komplexen Prozess, bei dem viele Details zu beachten sind.

Hier unterstützen wir Sie gerne in mehrfacher Hinsicht:

  • wir sind auf Wunsch bei den Begutachtungsterminen vor Ort anwesend,
  • wir prüfen das Ergebnis der Einstufung,
  • wir unterstützen Sie dabei, einen eventuellen Widerspruch zu erstellen.

In jeder Phase einer Einstufung oder Höherstufung stehen wir Ihnen aktiv zur Seite und geben Ihnen oder Ihren Angehörigen alle erforderlichen Informationen.

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 6KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Zentrum der Gemeinschaftshilfe der Gemeinde Büttelborn Schubertstraße 35, 64572 Büttelborn · Tel: 06152 - 85950 · Fax: 06152 - 859515
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Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
25.01.2023
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft