Von Mensch zu Mensch Ambulanter Kranken- und Pflegedienst
Straße: Streitbergstraße 45 A
Plz/Ort: 81249 München - Aubing-Lochhausen-Langwied
Telefon: 089 - 89620261
Telefax: 089 - 89620261
Web: Ambulanter-Pflegedienst-von-Mensch-zu-Mensch.de
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Grundpflege
Wir unterstützen Sie bei der täglichen Körperpflege, beim Duschen oder Baden, beim Waschen und Ankleiden. Außerdem bei der Ernährung und Inkontinenzversorgung.
Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder der zuständigen Sozialhilfeträger. Anspruch haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad gemäß SGB XI oder ohne anerkannten Pflegegrad gemäß SGB XII.
Haben Sie noch keinen Pflegegrad werden die Kosten eventuell vom örtlichen Sozialhilfeträger übernommen.
Leistungen der Grundpflege sind z.B.:
- Körperpflege mit Haut- und Haarpflege
- Mobilisieren und Lagern
- An- & Auskleiden
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Nahrungszubereitung
- Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
- Unterstützung beim Toilettengang
- Hilfe bei der Verwendung von Inkontinenzprodukten
- Prävention von Dekubitus, Kontrakturen, Sturz, Thrombose...
- ...und mehr
Nach Rücksprache und im Auftrag ihres Arztes erbringen unsere geschulten Fachpflegekräfte Maßnahmen der Behandlungspflege bei Ihnen.
Dazu zählen:
- Herrichten von Medikamenten
- Unterstützung und Überwachung der Einnahme von Medikamenten
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Messung der Vitalwerte wie Blutdruck-, Puls- und Blutzucker
- Injektionen (z.B. Insulin oder Heparin)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Dekubitusbehandlung
- Stomaversorgung
- Suprapubische Katheter
- Enterale und Parenterale Ernährung
- ...und mehr
Unsere ausgebildeten und geschulten Fachpflegekräfte wechseln Ihnen nach Rücksprache mit Ihrem Arzt Ihre Verbände, unterstützen Sie bei der Einnahme von den verordneten Medikamenten oder geben Ihnen notwendige Spritzen.
Die Kosten werden nach den Richtlinien der häuslichen Krankenpflege (HKP) von der Krankenkasse nach Genehmigung übernommen.
Hauswirtschaft
Wir unterstützen unsere Pflegekunden bei der Haushaltsführung.
Dazu zählen z.B.:
- Reinigen der Wohnung
- Einkaufen
- Kochen
- Wäsche waschen
Dafür kann der sogenannte Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 €/Monat in Anspruch genommen werden. Anrecht auf diesen Betrag haben alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad.
Verhinderungspflege (Urlaubsvertretung)
Sollten Sie als Pflegeperson krank werden, in den Urlaub fahren wollen oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert sein, haben Sie Anspruch auf Übernahme der Kosten für bis zu 6 Wochen oder höchstens 1612 € pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist eine Einstufung des Pflegebedürftigen in einem Pflegegrad zwischen 2 und 5 sowie die Tatsache dass Sie den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt haben.
Zusätzlich können Sie Leistungen der Kurzzeitpflege in Höhe von 806 €/Jahr für die Verhinderungspflege verwenden, so dass Ihnen insgesamt maximal 2418 €/Jahr zur Verfügung stehen.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.
Betreuungsleistungen
Über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € haben Sie die Möglichkeit Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen z.B.:
- Begleitung zu Terminen
- Gemeinsames Einkaufen
- soziale Betreuung
- Entlastung pflegender Angehöriger durch stundenweise Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen
- Im Pflegegrad 1 auch Grundpflege
Sie können diese Leistungen auch als Privatzahler in Anspruch nehmen.
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.
Dieser Besuch dient der Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege und unterstützt Sie durch praktische Tipps und Beratung zu allen Problemen rund um die Pflege. Im Anschluss an die Beratung informieren wir die Pflegekasse über unseren Einsatz so dass Sie auch weiterhin Ihr Pflegegeld bekommen. Dieser Einsatz ist für Sie kostenlos.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen solchen Beratungsbesuch abrufen.
Nehmen Sie zwecks Terminvereinbarung Kontakt mit uns auf, wir kümmern uns um alles Weitere.
Beratung und Unterstützung zu allen weiteren Fragen rund um das Thema Pflege
Wir helfen Ihnen bei allen sonstigen Fragen und Problemen rund um das Thema Pflege, z.B.:
- Einstufung in einen höheren Pflegegrad
- Anwesenheit bei Besuchen des MDK
- Vermittlung von Kurzzeitpflegeplätzen
- Beschaffung von Hilfsmitteln wie Hausnotruf, Rollstuhl, Krankenbett etc.
- Maßnahmen der Wohnraumanpassung
- Vermittlung von Hilfsdiensten wie Frisör, Fußpflege, Krankengymnastik etc.
- Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
- und vieles mehr...
Sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung