TIW Therapeutisch Intensives Wohnen GmbH
Straße: Weinberge 57
Plz/Ort: 15806 Zossen
Telefon: 03377 - 205710
Telefax: 03377 - 2057148
Web: www.tiw-zossen.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Ambulante und häusliche Pflege
Wir tragen es mit dem Wort „intensiv“ im Namen:
Wir können in unseren Wohneinrichtungen Pflege auch dort leisten, wo gewöhnliche Leistungen an ihre Grenzen stoßen. Denn mit der Intensivpflege finden wir selbst für herausfordernde Lebensumstände professionelle Wege der Pflege und Betreuung. Sie ermöglicht betroffenen Menschen ein Maximum an Lebensqualität und Selbstbestimmtheit. Dazu gibt es noch die ambulante Pflege. Ein weiterer Baustein ist der Assistenzdienst für angeborene und erworbene Einschränkungen.
Die Leistungen von der Grundpflege …
… auch als Häusliche Pflege bekannt, vom ersten bis zum fünften und höchsten Pflegegrad regelt das Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Grob gesagt funktioniert das so: Für die Intensivpflege bzw. Behandlungspflege kommt die jeweilige Krankenkasse des zu pflegenden Menschen auf. Die Grundpflege, also die Basisleistungen, übernimmt – ihrem Namen entsprechend – die jeweilige Pflegekasse. Dafür wird festgestellt, welche Leistungen überhaupt erforderlich sind. Das funktioniert ähnlich einem Baukastensystem. Die nachfolgende Grafik bietet eine erste Übersicht über die Systematik. Gleichwohl ist jede Situation individuell. Haben Sie keine Scheu und sprechen Sie uns an – gemeinsam vereinbaren wir einen kostenfreien, unverbindlichen Gesprächstermin: Wir beraten Sie konkret und gern.
Übrigens:
Für pflegende Angehörige gibt es mit sogenannter Verhinderungspflege und Entlastungspflege zwei Instrumente, die die Aufgabe erleichtern. Sie ermöglichen es, mit einem Erholungsurlaub eine Auszeit von der Pflege zu nehmen. Oder sich personelle Hilfe zu holen, wenn es darum geht, dem zu pflegenden Menschen das Leben lebenswerter zu machen – etwa durch Vorlesen, gemeinsame Handarbeiten oder ähnlichem.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
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im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 05.01.2023