SUMUS Pflegedienst GmbH

Straße: Auf dem Schollbruch 13
Plz/Ort: 45899 Gelsenkirchen - Horst

Telefon: 0209 - 38605959
Telefax: 0209 - 38605957
Web: www.pflege-sumus.de

Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 12.09.2023 - 15:56

Beschreibung

Wir sind für Sie da und beraten Sie in allen wichtigen Belangen um Pflege- und Entlastungsleistungen.

Ein völlig natürliches Bedürfnis eines jeden Menschen ist es so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen. Da stellen sich jede Menge Fragen - umso dringender, wenn durch einen plötzlich eintretenden Pflegefall die eigene Kraft nicht ausreicht und Unterstützung durch Dritte notwendig wird. Jeder Mensch, der auf professionelle Hilfe und Pflege zurückgreifen möchte, hat seine persönlichen Bedürfnisse, auf die wir in ausführlichen Beratungsgesprächen individuell eingehen. Wir beraten sie eingehend und machen Sie mit den verschiedenen Aspekten des Pflegebereiches vertraut. Wir informieren Sie über die Finanzierung der Pflege und unterstützen Sie bei Formalitäten. Wir helfen Ihnen in allen Angelegenheiten mit Pflegekassen, Krankenkassen und Sozialämtern.

Ob Sie selbst pflegebedürftig oder pflegender Angehöriger sind: Wir informieren und beraten Sie rund um das Thema Pflege, um Ihnen die Entscheidungen für den richtigen Weg zu erleichtern.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne

bei der Antragstellung auf Leistungen
über die finanziellen Hilfen der Pflegeversicherung
bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK)
bei der Suche nach passenden Hilfsangeboten
über Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Pflegehilfsmittelberatung/Hilfsmittelberatung
Pflegehilfsmittelberatung nach § 33 SGB V und § 40 Abs. 1

Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel fördern Ihre Selbstständigkeit und erleichtern die Pflege, sie sollen Ihr Handicap gezielt ausgleichen (z.B. Rollstuhl, Toilettenstuhl, Greifer, Sockenanzieher, Rollator oder Gehwagen, u. m.). Die gesetzliche Krankenkasse ist dazu verpflichtet bei einer Behinderung zu bezahlen. Wir prüfen gemeinsam ob Ihre Krankenkasse oder Ihr Rentenversicherer für diese Leistung aufkommt und setzen uns mit Ihrem Arzt als auch mit den jeweiligen Abrechnungsstlellen auseinander und organisieren die beschaffung für Sie.

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 6KM