Stift Schötmar gGmbH
Straße: Uferstraße 22-24
Plz/Ort: 32108 Bad Salzuflen - Schötmar
Telefon: 05222 - 3971001
Telefax: 05222 - 3979999
Web: www.stiftler.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Wir kommen auch zu Ihnen nach Bad Salzuflen und Umgebung!
Tägliche Unterstützung vor Ort: Mit unserem ambulanten Pflegedienst unterstützen wir die Menschen dort, wo sie sich am wohlsten fühlen – im eigenen Zuhause. Wir helfen, wenn die eigenen Kräfte der Betroffenen nicht mehr ausreichen. Wir sind vor Ort, wenn Angehörige die Pflege ihrer Familienmitglieder allein nicht mehr bewältigen können.
Mit unserer Unterstützung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass viele Menschen bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes Leben im eigenen, vertrauten Umfeld führen können. Mit Know-how, Kompetenz und ganz viel Menschlichkeit ist unser Team Tag für Tag für kranke und geschwächte Menschen im Einsatz.
Sie erkennen uns an den kleinen gelben Autos, die in Bad Salzuflen und Umgebung im Auftrag von Hilfsbedürftigen unterwegs sind. Neben den klassischen Pflegeleistungen sind wir auch bei Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen gemäß Pflegestärkungsgesetz II Ihr Ansprechpartner.
Zudem betreuen wir die Mieter der Seniorenwohnungen, des Betreuten Wohnens und der Seniorenwohngemeinschaften der beiden Stifte. In den Seniorenresidenzen der Parkstraße in Bad Salzuflen übernehmen wir die Besetzung der Rezeption und führen monatlich Kaffeetreffs sowie Jahresfeste durch. Mit ca. 60 Mitarbeitern sind wir für ca. 300 Kunden täglich im Einsatz.
Wir helfen, wenn
- pflegebedürftige Menschen Unterstützung im Alltag benötigen.
- aufgrund einer Erkrankung vom Arzt häusliche Pflege (Injektionen, Verbände etc.) verordnet wurde.
- eine pflegende Person verhindert ist, krank wird oder Urlaub machen möchte.
Als Kunde des ambulanten Dienstes erhalten Sie bevorzugt die Leistungen aus unserem gesamten Angebot.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
ambulanterdienst@stiftler.de · https://www.stiftler.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 25.04.2024