Sozialstation Berg am Laim und Trudering gemeinnützige GmbH
Straße: Berg-am-Laim-Straße 141
Plz/Ort: 81673 München - Berg am Laim
Telefon: 089 - 43 650 650
Telefax: 089 - 43 15 015
Web: www.s-balt.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
AMBULANTE PFLEGE
Wir wollen, dass ältere Menschen trotz Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ein weitestgehend selbst bestimmtes Leben zu Hause führen können und im Alltag zurechtkommen. Unsere ambulanten Dienste versorgen und betreuen in der häuslichen Umgebung.
Unsere Pflegeleistungen im Bereich der Grundpflege und Behandlungspflege richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen und/oder ärztlicher Verordnung.
Grundpflege
Wir unterstützen in den Bereichen Körperhygiene und Körperpflege, Mobilität und Ernährung. Die ambulante Grundpflege (nach SGB XI) eines einzelnen Menschen kann umfassen:
- An- und Auskleiden, Baden und Duschen, Körperpflege oder Lagern.
- Hilfe zur Pflege anderer Verrichtungen nach SGB 12
- Pflegeergänzende Leistungen
- Pflegeleistungen (SGB 11)
- Anleitung für pflegende Angehörige
Die Pflegekasse übernimmt je nach bestehendem Pflegegrad eine Zuzahlung zu den monatlichen Pflegekosten.
Behandlungspflege
Als Partner von behandelnden Ärzten und Krankenkassen übernehmen wir in deren Auftrag verordnete anspruchsvolle Pflegeleistungen – um Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu vermeiden oder bestehende Beschwerden zu lindern.
Bei Behandlungspflege (nach SGB V) führen unsere examinierten Pflegefachkräfte in der häuslichen Umgebung des Patienten durch:
- Injektionen, Richten von Injektionen
- Wechseln von Verbänden
- Versorgen und Pflegen von Wunden und Venenkatheder (Port)
- Behandeln von Dekubitus
- Richten und Geben von Medikamenten
- Blutdruckmessung und Blutzuckermessung
- Krankenbeobachtung
- Ernährung („PEG-Sondenversorgung“)
Nach ärztlicher Verordnung trägt die zuständige Krankenkasse die Kosten für Behandlungspflege.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
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im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 05.05.2023