ProMedica GmbH & Co. KG
Straße: Georgstraße 5
Plz/Ort: 32756 Detmold - Innenstadt
Telefon: 05231 - 390968
Telefax: 05231 - 39576
Web: www.pro-medica.de
Mitarbeiter: 24
Kunden: ~ 125
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Das Erbringen von medizinischen Leistungen wird Behandlungspflege genannt, also alle Leistungen, die die Therapie des behandelnden Arztes unterstützen und ergänzen. Die Leistungsinhalte im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen an der Pflege beteiligt sind, werden wir auf die notwendige prophylaktisch pflegerische Maßnahme hinweisen.
Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege)
Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkassen.
Es sind solche medizinischen Leistungen, die der Arzt entweder nicht selbst erbringt oder die zum therapeutischen Erfolg notwendig sind. Zu beachten sind hierbei insbesondere die Voraussetzungen, unter denen die Leistung überhaupt nur genehmigt wird:
- die häusliche Krankenpflege dient dem Ziel der Sicherung der ärztlichen Therapie
- die Notwendigkeit ist ärztlich verordnet
- die Leistung kann nicht durch eine andere im Haushalt des Patienten lebende Person erbracht werden.
Diese Leistungen sind in der häuslichen Krankenpflege inbegriffen:
- Medikamentengabe und Überwachung der Einnahme oder
- Medikamente im Dispenser wöchentlich stellen
- Kompressionstrümpfe an- und/oder ausziehen,
- Verbände anlegen oder wechseln,
- Katheter legen, ziehen oder spülen,
- Dekubitusversorgung (Druckgeschwüre),
- Injektionen verabreichen intramuskulär oder subkutan (z.B.Insulingaben) Blutzuckerkontrollen,
- Blutdruckkontrollen,
- Wundversorgungen,
- Augentropfen vor oder nach Operationen
also alle Leistungen die die Therapie des behandelnden Arztes unterstützen oder ergänzen.
Wir beraten Sie gern zu allen Leistungen der häuslichen Krankenpflege!
Sämtliche genehmigte und durchgeführte Leistungen werden durch uns direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Dem Kunden entstehen Selbstbehaltkosten in Höhe von 10,00 EUR je Verordnung (i.d.R. ¼ jährlich) und 10% des Rechnungsbetrages der ersten 28 Behandlungstage im Kalenderjahr. Die Kosten werden dem Leistungsempfänger seitens der Krankenkasse direkt in Rechnung gestellt.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info@pro-medica.de · https://www.pro-medica.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 20.09.2024