ProMedica GmbH & Co. KG

Straße: Georgstraße 5
Plz/Ort: 32756 Detmold - Innenstadt

Telefon: 05231 - 390968
Telefax: 05231 - 39576
Web: www.pro-medica.de

Gründungsjahr: 1996
Mitarbeiter: 24
Kunden: ~ 125
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 06.09.2023 - 08:48

Beschreibung

Das Erbringen von medizinischen Leistungen wird Behandlungspflege genannt, also alle Leistungen, die die Therapie des behandelnden Arztes unterstützen und ergänzen. Die Leistungsinhalte im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen an der Pflege beteiligt sind, werden wir auf die notwendige prophylaktisch pflegerische Maßnahme hinweisen.

Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege)

Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkassen.

Es sind solche medizinischen Leistungen, die der Arzt entweder nicht selbst erbringt oder die zum therapeutischen Erfolg notwendig sind. Zu beachten sind hierbei insbesondere die Voraussetzungen, unter denen die Leistung überhaupt nur genehmigt wird:

  • die häusliche Krankenpflege dient dem Ziel der Sicherung der ärztlichen Therapie
  • die Notwendigkeit ist ärztlich verordnet
  • die Leistung kann nicht durch eine andere im Haushalt des Patienten lebende Person erbracht werden.

Diese Leistungen sind in der häuslichen Krankenpflege inbegriffen:

  • Medikamentengabe und Überwachung der Einnahme oder
  • Medikamente im Dispenser wöchentlich stellen
  • Kompressionstrümpfe an- und/oder ausziehen,
  • Verbände anlegen oder wechseln,
  • Katheter legen, ziehen oder spülen,
  • Dekubitusversorgung (Druckgeschwüre),
  • Injektionen verabreichen intramuskulär oder subkutan (z.B.Insulingaben) Blutzuckerkontrollen,
  • Blutdruckkontrollen,
  • Wundversorgungen,
  • Augentropfen vor oder nach Operationen

also alle Leistungen die die Therapie des behandelnden Arztes unterstützen oder ergänzen.

Wir beraten Sie gern zu allen Leistungen der häuslichen Krankenpflege!

Sämtliche genehmigte und durchgeführte Leistungen werden durch uns direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Dem Kunden entstehen Selbstbehaltkosten in Höhe von 10,00 EUR je Verordnung (i.d.R. ¼ jährlich) und 10% des Rechnungsbetrages der ersten 28 Behandlungstage im Kalenderjahr. Die Kosten werden dem Leistungsempfänger seitens der Krankenkasse direkt in Rechnung gestellt.

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 6KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
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Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
20.09.2024
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft