Pflegeunion Ratingen GmbH

Straße: Lise-Meitner-Straße 4
Plz/Ort: 40878 Ratingen - West

Telefon: 02102 - 1016295
Telefax: 02102 - 1017295
Web: www.pflegeunion.de

Kunden: ~ 347
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 11.12.2021 - 03:05

Beschreibung

Grundpflege

Zur Grundpflege zählen regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen, die die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung betreffen. Sie werden von der Pflegekasse bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag übernommen, sobald eine Pflegestufe festgestellt wurde.

Behandlungspflege

Von der Krankenkasse werden die medizinischen Leistungen des Pflegedienstes bezahlt, die zuvor von einem Arzt verordnet wurden. Hierunter fallen u. a.: Infusionen, Injektionen, Medikamentenstellung, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Dekubitusbehandlung, Katheterisierung der Harnblase, Versorgen einer Drainage, Wundversorgung etc.

Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für den Pflegedienst, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist, tages- oder stundenweise. Das ist u.a. der Fall, wenn der Angehörige eine Auszeit benötigt, selbst Termine wahrnehmen möchte (Freizeit, Arbeit, Arzt) oder im Urlaub ist. Pro Jahr stehen Ihnen € 1.612,00 für Verhinderungspflege zur Verfügung. Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden zum 01.01.2015 weiter ausgebaut und können auch miteinander kombiniert werden. Die Hälfte der Kurzzeitpflege kann als Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst genutzt werden. Der Gesamtanspruch beträgt somit € 2.418,00 im Jahr bzw. ca. € 200,00 im Monat.

Altersdemenz

Wir stehen mit geschulten Pflegekräften an der Seite der Angehörigen. Je nach Grad der Ausprägung sind Hilfen bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Medikamentengabe, aber auch der ständigen Beschäftigung und Beaufsichtigung sicher zu stellen. Auch wenn keine Pflegestufe zugestanden wurde, stehen finanzielle Mittel für Betreuungsleistungen durch einen Pflegedienst zur Verfügung. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung.

Hauswirtschaft

Wer übernimmt den Haushalt? Auch hier geben wir Ihnen größtmögliche Unterstützung. Die Kosten der hauswirtschaftlichen Versorgung werden bei Vorliegen einer Pflegestufe von der Pflegekasse übernommen. Ob Zuschüsse vom Sozialamt oder von Krankenkassen gezahlt werden, hängt von vielen persönlichen Voraussetzungen ab, die wir gerne für Sie klären.

Palliativpflege

Unsere primäre Zielsetzung ist die Lebensqualitätssteigerung bzw. die Lebensqualitätserhaltung des Patienten. Eine angemessene Pflege und Betreuung setzt beim Pflegedienst ein hohes Maß an menschlichem und fachlichem Engagement voraus. Die Pflege wird von unseren speziell geschulten Pflegekräften vorgenommen, die fachlich weitergebildet sind in Portversorgung und parenteraler Ernährung, Schmerztherapie sowie in psychosozialer Betreuung.

Wundversorgung

Wunden bedürfen einer fachgerechten Behandlung und Versorgung. Wir haben einige Pflegekräfte mit besonderer Ausbildung und viel Erfahrung, die wir in enger Abstimmung mit dem behandelnden Arzt zur qualifizierten Versorgung und raschen Wundheilung einsetzen.

Betreuungsleistungen

Bei Einschränkungen der Alltagskompetenz stehen Bedürftigen Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI zu, auch wenn keine Pflegestufe vorliegt. Je nach Bedürftigkeit werden 125 Euro pro Monat bewilligt. Dies gilt für Demenzkranke bzw. für Personen der Stufe 0. Darüber hinaus erhalten auch Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1-5 ohne Demenz ab sofort einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu € 125,00 pro Monat. Die Zeit, die der qualifizierte Betreuer, z.B. eine Fachkraft eines Pflegedienstes, mit dem Bedürftigen verbringt, soll nicht zuletzt der Entlastung der pflegenden Angehörigen dienen.

Pflegehilfsmittel

Es gibt viele Hilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Betteinlagen), die von Ihrer Kranken- und Pflegekasse bezahlt werden. Gerne ermitteln wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen den Bedarf, geben Ihnen Tipps , wie sich Ihr Alltag etwas einfacher gestalten lässt, klären die Kostenübernahme und organisieren die Beschaffung.

Krankenhausentlassung

Wir sind in pflegerischen Notfällen rund um die Uhr für unsere Kunden unter unserer Notfallnummer (diese erhalten unsere Kunden bei Pflegebeginn) erreichbar.

Zuverlässige und liebevolle Hilfe von uns. Um den besonderen Anforderungen und Bedürfnissen der kleinen Patienten gerecht zu werden, kommen nur speziell geschulte Pflegekräfte zur Pflege und Betreuung in Frage. Auch hier beraten wie Sie bezüglichder Kostenübernahme und klären dies mit den Versicherungen.

24h-Erreichbarkeit

Wenn es um die Entlassung eines Patienten aus dem Krankenhaus und die anschließende Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst geht, dann stehen wir Ihnen kostenfrei schon im Krankenhaus zur Verfügung. Wir klären alles Notwendige für Sie gewissenhaft vor Ort und sprechen uns mit den Krankenhausverantwortlichen sowie dem zuständigen Hausarzt ab. So sind am Entlassungstag alle notwendigen Formalitäten erledigt, die Pflege ist organisiert und Pflegehilfsmittel und Medikamente sind rechtzeitig verfügbar.

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 6KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegeunion Ratingen GmbH Lise-Meitner-Straße 4, 40878 Ratingen · Tel: 02102 - 1016295 · Fax: 02102 - 1017295
b.kantelberg@pflegeunion.de · https://www.pflegeunion.de/
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
14.11.2023
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft