Pflegedienst Steffen GmbH

Ihr Pflegedienst in Montabaur/ Westerwald

Straße: Weststraße 42
Plz/Ort: 56410 Montabaur - Elgendorf

Telefon: 02602 - 4630
Telefax: 02602 - 1060776
Mobil: 0160 - 96789674
Web: www.pflegedienst-steffen.de

Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 03.07.2022 - 19:03

Beschreibung

Die häusliche Alten- und Krankenpflege durch Pflegedienst Steffen kann umfassen:

  • Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken jeden Alters (als Pflegesachleistung)
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen
  • hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste (als Pflegesachleistung)
  • Beratung in allen Fragen zur Pflegeversicherung und zur Finanzierung der Leistungen
  • Hilfe bei Anträgen (Sozialberatung)
  • Pflegeberatung, Pflegeanleitung und Gesprächskreise für pflegende Angehörige (Angehörigenarbeit)
  • seelsorgerische Begleitung (als Besonderheit der kirchlichen Sozialstationen)
  • und weitere lokal angebotene Leistungen oder deren Koordination (z. B. Fahrdienste, Hauswirtschaft, Essen auf Rädern/Mahlzeitendienst). Die Abrechnung kann unterschiedlich geregelt sein, je nachdem mit welcher Versicherungsart (Gesetzl. Krankenkasse, Private Kasse, Pflegeversicherung) über die eigene persönliche Bezahlung hinaus abgerechnet werden soll/kann.

Mitarbeitende des ambulanten Pflegedienstes Steffen betreuen nicht nur schwerst Pflegebedürftige, sondern erbringen häufig auch nur Teilleistungen wie Verbände anlegen oder die Tabletten/Medikamente für den Tag vorbereiten bei Personen, die ansonsten selbständig sind. Die Mitarbeitenden unseres ambulanten Dienstes betreuen tagsüber mehrere Menschen nacheinander, wobei die Dauer und die Häufigkeit der „Besuche“ bei 1 bis 5 mal täglich, aber auch ganztägig, je nach Vereinbarung bzw. Bedürftigkeit, liegen kann. Häufig ist es aber nur 1 Besuch oder, weniger häufig, 1x morgens und kürzer am späten Nachmittag. Im Bereich der Ambulanten Pflege arbeiteten bei Pflegedienst Steffen ausschließlich examinierte Kranken- oder Altenpfleger/innen.

Nicht nur alte Menschen benötigen Hilfe, auch chronisch Kranke oder behinderte Erwachsene und Kinder bedürfen oft ambulanter fachlicher Betreuung durch unseren Pflegedienst z. B. bis zur Wiedererlangung der eigenen Körperpflege oder beim Verabreichen von Insulinspritzen.

Pflegedienst Steffen wird von den jeweiligen Krankenkassen oder der Pflegekasse oder dem Träger der Sozialhilfe (z. B. im Rahmen der Hilfe zur Pflege) bezahlt. Dies richtet sich nach der Art der Hilfeleistung:

  • die häusliche Krankenpflege als Behandlungspflege (z. B. Medikamente stellen/verabreichen, Verbände wechseln, Injektionen verabreichen, Absaugen, Infusionstherapie) und alle anderen Medizinischen Hilfeleistungen werden von der Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung übernommen (§ 37 SGB V), von den Sozialämtern, wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht, nach § 48 XIISGB .
  • die Grundpflege (als Pflegesachleistung) z. B. Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden, Auskleiden aber auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (Wäsche waschen, putzen) zahlt die Pflegekasse sofern ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die Pflegebedürftigkeit einer Person überprüft und in die Pflegestufe 1 bis 3 eingruppiert hat. Dabei richtet sich die Höhe der Kostenbeteiligung an der gesamten pflegerischen Betreuung nach der Höhe der festgestellten Pflegestufe. Man kann sich dann entscheiden, ob man Geldleistungen (wenn z. B. ein Angehöriger die Hilfeleistungen verrichten kann), Sachleistung (wenn der Pflegedienst allein die Hilfeleistungen durchführt) oder Kombileistungen (der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse ab, den Überschuss (allerdings dann nur bezogen auf den fiktiven Geldleistungsbetrag) erhält der Versicherte) in Anspruch nehmen möchte. Pflegestufen müssen erst bei den Pflegekassen beantragt werden, sie werden nicht automatisch erstellt bzw. genehmigt. Die Leistungen werden immer erst vom Tage der Antragsstellung an genehmigt oder abgelehnt. Sofern kein Pflegeversicherungsschutz besteht, übernimmt die Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Kosten der Grundpflege.
Angebotene Zusatzleistungen
  • Wäschedienst
  • Rund um die Uhr Pflege
  • Hauswirtschaftliche Hilfe
  • Fahrdienst
  • Individuelle Behinderten Betreuung
  • Betreuung Aidskranker
  • Kinderkrankenpflege
  • Mahlzeitendienst "Essen auf Rädern"
  • Krankengymnastik
  • Ergotheraphie
  • Fußpflege
  • Familienpflege
  • Hilfsmittelverleih
  • Hilfsmittelverkauf
  • Kurse für Pflegende Angehörige
  • Hausnotruf
  • Nachtpflege
  • Tagespflege
  • Verhinderunspflege
  • Urlaubspflege
  • Sterbebegleitung
  • Palliativpflege
  • Intensivpflege
  • Vor- und Nachsorge amb. Operationen
  • Prävention / Rehabilitation
  • Einkaufsdienst
  • Nachtwachen
  • Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengänge
  • Beratung Wohnraumanpassung
  • Prävention bei drohender Verwahrlosung
  • Hilfe bei Antragsstellung und Begutachtung durch den MDK
  • Betreuungsleitung nach § 45b SGB XI
  • Pflegekontrolle nach § 37.3
  • Heimbeatmung
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Seniorenwohngemeinschaften
  • kostenlose Pflegeberatungen
  • Investitionskosten bzw. Ausbildungspauschalen fallen keine an

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 6KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Steffen GmbH Weststraße 42, 56410 Montabaur · Tel: 02602 - 4630 · Fax: 02602 - 1060776
info@betreutes-wohnen-westerwald.de · http://www.pflegedienst-steffen.de/startseite.html
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
15.08.2023
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft