Pflegedienst Kehle GmbH
Straße: Ruppin Straße 1 A
Plz/Ort: 15749 Mittenwalde
Telefon: 033764 - 20199
Telefax: 033764 - 20198
Web: www.hkp-kehle.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Herzlich willkommen...
Die Pflegedienst Kehle GmbH - seit 1995 Ihr mobiler und häuslicher Pflegedienst für den Landkreis Dahme-Spreewald und Teile Teltow Flämings. Wir sind rund um die Uhr für Sie da. 365 Tage im Jahr. Denn bei uns heißt häusliche Pflege: für Sie da sein. Wir möchten, dass Sie lange zuhause leben können. Es liegt uns am Herzen, Sie in jeder Hinsicht so zu unterstützen und zu betreuen, dass Sie auch im Alter oder bei Krankheit in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Unsere häusliche Pflege und Betreuung ist immer individuell und wird auf die persönliche Pflegesituation – auch in Zusammenarbeit mit dem Haus-und/oder Facharzt – abgestimmt.
Wir wissen, dass es häufig eine Überwindung ist, einen fremden Menschen um Hilfe zu bitten. Doch zögern Sie nicht, wir unterstützen Sie gerne. Die Pflege eines geliebten Menschen ist für Familienangehörige eine Herausforderung, die häufig nicht alleine zu bewältigen ist. Unser flexibler Einsatz und unsere individuelle Betreuung helfen Ihnen bei der Bewältigung des Alltags. Unser Team ist nicht nur fachlich kompetent, sondern auch einfühlsam. So können wir Ihnen in der Kranken- und Altenpflege unterstützend beiseite stehen und unsere Patienten rundum versorgen. Nach kurzer Zeit werden wir Ihnen als externe Hilfe nicht mehr auffallen, sondern Sie werden uns als ganz selbstverständlich wahrnehmen.
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Pflegedienst Kehle GmbH Ruppinstr. 1A 15749 Mittenwalde
Tel.: 033764/ 20 199 Fax: 033764/ 20 198
24-Stunden - Notfall: 0176 / 84 34 81 65
Bürozeiten: 8:00 - 15:00 Uhr
Email: kontakt@hkp-kehle.de
Webseite: www.hkp-kehle.de
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
kontakt@hkp-kehle.de · http://www.hkp-kehle.de
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 25.07.2024