Pflegedienst Ella GmbH
Straße: Große Mühlenstraße 30
Plz/Ort: 24589 Nortorf
Telefon: 04392 - 9144420;
Telefax: 04392 - 9144421
Web: pflege-ella.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Unsere Leistungen
Beratung zu allen Themen rund um die Pflege
Damit keine Fragen offenbleiben
- z. B. Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Pflegegradmanagement, Leistungen der Pflegekasse und der Krankenkasse
- Beratungsbesuche nach SGB XI §Abs.37.3 ( Pflegegeldempfänger)
Sie pflegen Ihren Angehörigen und benötigen Schulung und Beratung hierzu (Pflege/ Pflegehilfsmittel/u. v. m.)? Unsere Pflegeberaterin kommt zu Ihnen nach Hause und schult und berät Sie gerne! Dieses ist für Sie komplett kostenlos und wird über Ihre Krankenkasse abgerechnet. Rufen Sie gerne an und wir Informieren Sie hierzu!
Durchführung von Behandlungspflege
Alles was der Doktor anordnet
- Medikamente richten und verabreichen
- Kompressionsverbände anlegen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Injektionen
- Blutdruckmessungen
- Verbände u.v.m.
Pflegerische Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung = Pflegesachleistungen
Mit Ella gut versorgt
- Hilfen bei der Körperpflege: waschen, duschen, baden, An- und Auskleiden, Zahnpflege, Rasur, Nagelpflege und fast alles, was sonst noch dazu gehört.
- Hilfen bei der Ernährung: Zubereitung der Mahlzeiten
- Hilfen bei der Mobilität
- Hilfen bei der persönlichen Lebensführung
- Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Verhinderungspflege: Als Ersatz für Ihren pflegenden Angehörigen, wenn dieser mal erkrankt ist oder in Urlaub fahren möchte. Außerdem zur stundenweisen Entlastung des pflegenden Angehörigen, damit dieser sich auch mal eine Auszeit nehmen kann.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Entlastungsbetrag
Zur Entlastung pflegender Angehöriger
Seit dem 1. Januar 2017 erhalten alle Pflegebedürftigen aller Pflegegrade (1-5), die zu Hause gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in der Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Dieser Entlastungsbetrag soll Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterstützen.
- Zum Beispiel zur Sicherstellung einer Betreuung im Alltag ( D. h., wenn der pflegende Angehörige z. B. mal zum Schwimmen möchte, ist in der Zeit der Abwesenheit eine Pflegekraft bei seinem Angehörigen. In dieser Betreuungszeit finden sinnvolle Beschäftigungen nach Wunsch statt. Möglich sind unter anderem Spaziergänge, vorlesen, spielen, singen u.v.m.)
- Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Organisation des Pflegealltags
Privatleistungen
(sofern nicht über den Pflegegrad abrechenbar)
Auch Menschen ohne Pflegegrad benötigen manchmal Hilfe. Für diese Kunden halten wir folgenden Leistungskatalog vor:
- Hilfe bei der Körperpflege, z. B. duschen oder baden
- Hauswirtschaft
- Einkaufshilfe
- Hilfe bei der Gartenarbeit, z. B. Hecke schneiden, Rasen mähen
- Kleinere handwerkliche Tätigkeiten im Haushalt
- Betreuung von Haustieren, bei Abwesenheiten (z. B. Krankenhausaufenthalt)
Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad
Es gibt Fälle, in denen Menschen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, zum Beispiel nach einer Operation oder aufgrund einer akuten schwerwiegenden Erkrankung (auch z. B. Armbruch). Bisher hatten Patienten hierbei keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Diese Versorgungslücke schließt das Krankenhausstrukturgesetz mit der sogenannten Übergangspflege als neue Leistung der Krankenkasse. Seit dem 1. Januar 2016 haben Versicherte für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege sowie auf eine Haushaltshilfe.
Das heißt für Sie, dass sie folgende Leistungen erhalten können:
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe bei der Hauswirtschaft
Weitere Hilfsangebote
- Vermittlung von Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Ambulante Fußpflege
- Sanitätshaus / Organisation von Hilfsmitteln, auch Inkontinenzmaterialien
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info@pflege-ella.de · https://pflege-ella.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 26.02.2024