PFLEGE - ZUHAUSE Richter & Krieg GbR Olaf Krieg & Volker Ratzlaff
Straße: Oraniendamm 20
Plz/Ort: 13469 Berlin - Waidmannslust
Telefon: 030 - 4018824
Telefax: 030 - 4051451
Web: www.richter-krieg-krankenpflege.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Sehr geehrte Patienten, sehr geehrte Pflegepersonen,
jeder, der krank oder auf Hilfe angewiesen ist, möchte am liebsten zu Hause in seiner gewohnten Umgebung gesund werden. Schön, wenn dann vertraute Menschen da sind, die gerne ein freundliches Lächeln und liebevolle Gesten verschenken.
Das Wohlergehen unserer Patienten liegt uns sehr am Herzen. Wir möchten mit unserer häuslichen Krankenpflege dazu beitragen, dass sich jeder Einzelne individuell und ganzheitlich betreut fühlt.
Wir sind seit 1985 in Reinickendorf zu Hause und engagieren uns für eine kieznahe Pflege der kurzen Wege. Zu vielen unserer Patienten ist über die Jahre ein vertrauensvolles Verhältnis gewachsen. Sicher nicht zuletzt auch deshalb, weil wir in unserem Unternehmen auf ein herzliches, familiäres Klima setzen und mit einem großen Teil unserer Pflegekräfte schon lange zusammenarbeiten. Dies sichert eine hohe Kontinuität in der Pflege, bei der Patienten darauf vertrauen können, von ihrer Stammpflegekraft betreut zu werden.
Wir legen großen Wert auf ein offenes Büro. Das heißt, wir sind für Patienten, Angehörige und Mitarbeiter jederzeit ansprechbar – bei Fragen, Wünschen oder persönlichen Anliegen.
Kontinuität ist uns nicht nur in der Pflege, sondern auch in unserer Geschäftstätigkeit wichtig. Das Unternehmen wurde bereits 1985 als eine der ersten häuslichen Krankenpflegen in Berlin gegründet.
Wenn Sie einen Angehörigen oder nahe stehenden Menschen in guten Händen wissen wollen – rufen Sie uns an oder kommen Sie einfach bei uns vorbei. Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info@richter-krieg-krankenpflege.de · https://www.richter-krieg-krankenpflege.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 12.05.2023