Pflege TeamBlau – Ihr ambulanter Pflegedienst für MOL
Straße: Hauptstraße 51
Plz/Ort: 15366 Neuenhagen - Münchehofe
Telefon: 03342 - 5029083
Telefax: 03342 - 5029084
Web: pflege-teamblau.de
Einsatzgebiet: ca. 10 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Wir unterstützen Menschen aller Altersstufen, in jedem sozialen Umfeld und nach individuellen Bedürfnissen. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht Ihre Selbstbestimmung und Zufriedenheit. Wir möchten Ihre Lebensqualität erhalten und den Verbleib in Ihrer häuslichen Umgebung ermöglichen.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr
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Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung erstellt.
Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungsvergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungssystematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Transparenzvereinbarung und Bewertungen auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Transparenzvereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes
Pflege TeamBlau – Ihr ambulanter Pflegedienst für MOL
Hauptstraße 51,
15366 Neuenhagen · Tel: 03342 - 5029083 · Fax: 03342 - 5029084
mol@pflege-teamblau.de · https://pflege-teamblau.de/
mol@pflege-teamblau.de · https://pflege-teamblau.de/
Ergebnis der Qualitätsprüfung
Pflegerische Leistungen
bis zu 17 Kriterien
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
bis zu 8 Kriterien
Dienstleistung und Organisation
bis zu 9 Kriterien
1.4 sehr gut
2.7 befriedigend
1.0 sehr gut
Gesamtergebnis
Rechnerisches Gesamtergebnis
Bis zu 34 Kriterien
1.5 gut
Durchschnitt
im Bundesland
im Bundesland
Erläuterungen zum Bewertungssystem
Kommentar des Pflegedienstes
Vertraglich vereinbarte Leistungsangebote
Weitere Leistungsangebote und Strukturdaten
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 29.02.2024
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 29.02.2024
Prüfungsart:
Regelprüfung
Notenskala:
1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft