Mit Liebe zur Pflege - Ambulanter Pflegedienst UG
Straße: Blütenfeldplatz 1-8
Plz/Ort: 76532 Baden-Baden - Oos
Telefax: 07221 - 4034554
Mobil: 0176 - 24847153
Web: www.mitliebezurpflege.de
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Medizinische Behandlungspflege nach SGB V
Unser geschultes und gut ausgebildetes Pflege-Team in Baden-Baden steht Ihnen in allen Belangen der Behandlungspflege professionell mit folgenden Leistungen zur Seite:
- Medikamentengabe
- Augentropfen verabreichen
- Injektionen
- Blutzucker-Schnelltest
- Verbandwechsel
- Medizinische Einreibung
- An- & Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Tracheostomaversorgung
- Parenterale Ernährung
- Katheterpflege
- Stomaversorgung
- Dekubitusversorgung
In Abgrenzung zur Grundpflege umfasst die Behandlungspflege medizinische Tätigkeiten im engeren Sinne. Daher darf diese auch nur von ausgebildeten Pflegefachkräften wie examinierten Gesundheits-, Kranken- oder Altenpflegekräften durchgeführt werden. Unser Pflegedienst setzt ausgebildete Pflegefachkräfte ein, damit wir Ihnen die medizinische Behandlungspflege anbieten können. Durch den Gesetzgeber reglementiert ist die Behandlungspflege wiederum im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Als Teil der häuslichen Krankenpflege (HKP) muss sie von einem Arzt verschrieben und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Behandlungspflege erfolgt somit unabhängig von Pflegegrad oder Pflegeversicherung.
24-STD. NOTDIENST
Im Notfall ist die telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten, für unsere Kund*innen mittels einer Rufweiterschaltung rund um die Uhr gewährleistet.
Service
- Individuelle Pflegeberatung
- Hilfe bei Anträgen und Formularen
- Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
- Begleitung bei Behörden / Arztbesuchen
WIR GARANTIEREN
- Höchste Pflegequalität
- Unser Pflegepersonal hat viel Zeit für Sie
- Flexibilität
- Zuverlässigkeit
- Unbürokratisch schnelle Hilfe
- Mithilfe bei der Kostenerstattung
Grundpflege nach SGB XI
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Körperpflege
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Betten und Lagern
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Prophylaxen
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An-/Auskleiden
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Darreichung von Nahrung
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Mobilisation
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Inkontinenzversorgung
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Rezeptbesorgung
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Rezepteinlösung
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Arztbesuche
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Einkaufsdienste
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Hauswirtschaftliche Versorgung
Pflegegutachten
Pflegegutachten nach § 37,3 SGB XI
Als Bezieher von Pflegegeld bei anerkannter Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Pflegeüberprüfungen durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen (bei Pflegegrad 2 und 3 in Abständen von 6 Monaten pro Kalenderjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 in Abständen von 3 Monaten pro Kalenderjahr).
Wir führen diese Pflegegutachten bei Ihnen zu Hause durch.
Die Kosten hierfür trägt die Pflegekasse.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Mit der Pflegereform ab dem 1. Januar 2015 erhalten alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf den Grundbetrag nach § 45b SGB XI für Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 125 Euro monatlich. Damit sollen vor allem Angehörige entlastet werden. Auch der jährlich zustehende Betrag für Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, kann mit dem Jahreswechsel zum Teil für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung