Kirchliche Sozialstation Gaildorf
Straße: Kernerstraße 4
Plz/Ort: 74405 Gaildorf
Telefon: 07971 - 8987
Telefax: 07971 - 9122370
Web: www.sozialstation-gaildorf.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Pflege - Unterstützen bei der Körperpflege
Mit körperbezogenen Pflegemaßnahmen unterstützen wir Sie bei der eigenen Körperpflege oder übernehmen diese ganz oder teilweise. Wir orientieren uns an Ihren persönlichen Gewohnheiten, Ihren Bedürfnissen und an Ihrer Kraft. Sie entscheiden, was wir tun. Zur Grundpflege gehört An- und Auskleiden, Geh- und Laufübungen, Begleiten auf die Toilette sowie Hilfestellung bei Ausscheidungen, beim Aufstehen helfen und Ins-Bett-Bringen, Hautpflege, Lagern und Unterstützen beim Essen. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Medizinische Pflege - vom Arzt verordnet
Sie erhalten in Ihrem Haushalt häusliche Krankenpflege, wenn dies zusätzlich zur ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Der Arzt ordnet die Therapie an, deshalb bedarf es einer Verordnung der Häuslichen Krankenpflege, die meist der Hausarzt ausstellt. Die Abrechung erfolgt mit Ihrer Krankenkasse. Zur Behandlungspflege gehören medizinisch-diagnostische und therapeutische Tätigkeiten wie Blutdruckmessen, Injektionen, Infusionen, Blutzuckermessungen, Medikamentengaben, Wundverbände, Kompressionsverbände und Anziehen von Kompressionsstrümpfen bis zur Portversorgung und endotracheales Absaugen.
Bei der Kirchlichen Sozialstation Gaildorf erbringen ausschließlich dreijährig qualifizierte Pflegefachkräfte Tätigkeiten der Behandlungspflege. Unsere Krankenschwestern und Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern sowie Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und - Krankenpfleger bilden sich diesbezüglich kontinuierlich weiter.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
andrea.beck@sozialstation-gaildorf.de · https://www.sozialstation-gaildorf.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 04.09.2024