Herz und Seele Intensivpflege
Straße: Regensburger Straße 12
Plz/Ort: 93133 Burglengenfeld
Telefon: 0176 - 99670704
Telefax: 09471 - 9559995
Web: hs-intensivpflege.de
Einsatzgebiet: ca. 8 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Der Herz und Seele Intensivpflegedienst hat sich auf die außerklinische Betreuung von schwerstkranken und intensivpflegebedürftigen Menschen spezialisiert. Wir pflegen, versorgen und betreuen unsere Patienten rund um die Uhr, so dass sie in vertrauter Umgebung mit ihren Angehörigen in den eigenen Wänden bleiben können.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr
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Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung erstellt.
Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungsvergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungssystematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Transparenzvereinbarung und Bewertungen auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Transparenzvereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes
Herz und Seele Intensivpflege
Regensburger Straße 12,
93133 Burglengenfeld · Tel: 0176 - 99670704 · Fax: 09471 - 9559995
info@hs-intensivpflege.de · https://hs-intensivpflege.de/
info@hs-intensivpflege.de · https://hs-intensivpflege.de/
Ergebnis der Qualitätsprüfung
Pflegerische Leistungen
bis zu 17 Kriterien
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
bis zu 8 Kriterien
Dienstleistung und Organisation
bis zu 9 Kriterien
2.1 gut
keine Angabe
1.0 sehr gut
Gesamtergebnis
Rechnerisches Gesamtergebnis
Bis zu 34 Kriterien
1.3 sehr gut
Durchschnitt
im Bundesland
im Bundesland
Erläuterungen zum Bewertungssystem
Kommentar des Pflegedienstes
Vertraglich vereinbarte Leistungsangebote
Weitere Leistungsangebote und Strukturdaten
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 06.03.2024
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 06.03.2024
Prüfungsart:
Regelprüfung
Notenskala:
1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft