Heloima - Häusliche Pflege und Betreuung
Straße: Hundsschleestraße 14
Plz/Ort: 72766 Reutlingen - In Laisen
Telefon: 07121 - 580141
Telefax: 07121 - 580891
Web: www.heloima.de
Mitarbeiter: 20
Kunden: ~ 80
Einsatzgebiet: ca. 10 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Probewohnen: auf Anfrage
Beschreibung
"Wir mögen Menschen, begleiten und unterstützen sie auf ihrem Weg, ihre Erkrankung zu bewältigen."
Unser Herzensanliegen bei Heloima ist es, jeden Patienten entsprechend seiner Bedürfnisse in seiner häuslichen Umgebung zu behandeln und ihn mit der höchsten Pflegequalität zu unterstützen. Dies stellen wir durch unsere kompetenten Mitarbeiter und unserer langjährigen Erfahrung sicher.
Unser Ziel ist es, ein verlässliches Versorgungsnetz um den Patienten herum aufzubauen, auf das man sich verlassen kann. Nicht nur der Patient und unsere Pflegekraft sind in den Pflegeprozess involviert, sondern auch dessen Angehörige, Hausarzt und die öffentlichen Kostenträger. Durch enge Absprachen untereinander wird eine vollumfängliche Betreuung gewährleistet.
Wir stellen die Zufriedenheit unserer Patienten sowie eine hohe Pflegequalität in den Vordergrund unserer Bemühungen. Die Individualität und Menschenwürde des Einzelnen werden in unserer Arbeit berücksichtigt: wir stimmen die Zeiten unserer Pflegeeinsätze mit unseren Patienten ab und passen unsere professionelle Pflege der individuellen Situation so weit wie möglich an. Dabei berücksichtigen wir insbesondere religiöse und kulturelle Vorstellungen und Lebensweisen.
Unsere Leistungen
Medizinische Behandlungspflege nach SGB V
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Injektionen: intramuskulär (Abkürzung: i. m.) und subkutan (Abkürzung: s. c.), zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
- Wundversorgung und Wechsel des Verbandmaterials
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Kompressionsverbände
- Behandlung eines Dekubitus
- Portversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Inhalation
- Stomaversorgung
- Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
- Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
- Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung
Grundpflege nach SGB XI
- Im Bereich der Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung
- Im Bereich der Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme
- Im Bereich der Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/Pflegeeinrichtung
Hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI
- Besorgungen (auch von Arzneimitteln)
- Bettwäsche wechseln
- Einkaufen
- Heizen
- Geschirr spülen
- Müllentsorgung
- Mahlzeitenzubereitung (auch Diät)
- Wäschepflege, Reinigung der Wohnung (Unterhalts- ggf. Grundreinigung)
Regelmäßige Beratungs- bzw. Qualitätssicherungsbesuche nach SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte neutrale unabhängige Beratungsstelle abzurufen. Pflegebedürftige, die von einem Pflegedienst gepflegt werden und dafür Sachleistungen beziehen sowie Pflegebedürftige im Pflegegrad 1, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Gerne können Sie sich dahingehend an uns wenden.
Verhinderungspflege nach SGB XI
Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert ist. Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Paragraf 39 geregelt. Dort heißt es: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“ Wir übernehmen gerne die Pflege Ihrer Angehörigen in dieser Zeit.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info@heloima.de · https://www.heloima.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 27.06.2023