Heloima - Häusliche Pflege und Betreuung
Straße: Hundsschleestraße 14
Plz/Ort: 72766 Reutlingen - In Laisen
Telefon: 07121 - 580141
Telefax: 07121 - 580891
Web: www.heloima.de
Mitarbeiter: 20
Kunden: ~ 80
Einsatzgebiet: ca. 10 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Probewohnen: auf Anfrage
Beschreibung
"Wir mögen Menschen, begleiten und unterstützen sie auf ihrem Weg, ihre Erkrankung zu bewältigen."
Unser Herzensanliegen bei Heloima ist es, jeden Patienten entsprechend seiner Bedürfnisse in seiner häuslichen Umgebung zu behandeln und ihn mit der höchsten Pflegequalität zu unterstützen. Dies stellen wir durch unsere kompetenten Mitarbeiter und unserer langjährigen Erfahrung sicher.
Unser Ziel ist es, ein verlässliches Versorgungsnetz um den Patienten herum aufzubauen, auf das man sich verlassen kann. Nicht nur der Patient und unsere Pflegekraft sind in den Pflegeprozess involviert, sondern auch dessen Angehörige, Hausarzt und die öffentlichen Kostenträger. Durch enge Absprachen untereinander wird eine vollumfängliche Betreuung gewährleistet.
Wir stellen die Zufriedenheit unserer Patienten sowie eine hohe Pflegequalität in den Vordergrund unserer Bemühungen. Die Individualität und Menschenwürde des Einzelnen werden in unserer Arbeit berücksichtigt: wir stimmen die Zeiten unserer Pflegeeinsätze mit unseren Patienten ab und passen unsere professionelle Pflege der individuellen Situation so weit wie möglich an. Dabei berücksichtigen wir insbesondere religiöse und kulturelle Vorstellungen und Lebensweisen.
Unsere Leistungen
Medizinische Behandlungspflege nach SGB V
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Injektionen: intramuskulär (Abkürzung: i. m.) und subkutan (Abkürzung: s. c.), zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
- Wundversorgung und Wechsel des Verbandmaterials
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Behandlung eines Dekubitus
- Portversorgung
- Drainagenversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Inhalation
- Stomaversorgung
- Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
- Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
- Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung
- Subkutane Infusionen anlegen
Grundpflege nach SGB XI
- Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Kämmen, Rasieren sowie bei der Blasen- und Darmentleerung.
- Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme.
- Mobilität: Unterstützung beim Aufstehen, Ankleiden, Gehen, Treppensteigen oder beim Verlassen der Wohnung.
Palliativpflege
- Ambulante Versorgung zu Hause: Viele Menschen wünschen sich, in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können. Wir sorgen dafür, dass dieser Wunsch möglich wird, und begleiten Sie einfühlsam.
- Individuelle Betreuung: Mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) bieten wir medizinische und pflegerische Unterstützung auf höchstem Niveau – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
- Entlastung der Angehörigen: Wir stehen Ihnen und Ihren Liebsten beratend und unterstützend zur Seite.
Regelmäßige Beratungs- bzw. Qualitätssicherungsbesuche nach SGB XI
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig zu ihrer Pflegesituation beraten zu lassen. Dieser Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben nach § 37 Abs. 3 SGB XI:
- bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal,
- bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal
eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch uns abzurufen. Pflegebedürftige, die von uns gepflegt werden und dafür Sachleistung beziehen sowie Pflegebedürftige im Pflegegrad 1, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Verhinderungspflege nach SGB XI
Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert ist. Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Paragraf 39 geregelt. Dort heißt es: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
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im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 27.06.2023