Hauskrankenpflege Thieke GmbH
Straße: Kallinchener Straße 1
Plz/Ort: 15806 Zossen - Schöneiche
Telefon: 03377 - 200836
Telefax: 03377 - 200837
Web: www.seniorenhausthieke.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Willkommen - http://www.seniorenhausthieke.de/Herzlich Willkommen in Schöneiche, im
Beschreibung
Die Hauskrankenpflege Thieke GmbH, bietet
eine unterstützende Wohnform nach § 5 Abs. 1 BbgPBWoG, Wohnform mit eingeschränkter Selbstverantwortung, im Seniorenhaus Thieke an. Die dort lebenden Senioren haben sich zur Wohngemeinschaft der "Wohngemeinschaft Schöneiche" zusammengeschlossen. Die WG hat 12 Bewohner/ Mieter.
Sollte Ihre Pflegeperson einmal durch Krankheit, Urlaub oder Sonstiges verhindert sein, sich um Sie zu kümmern, besteht hier die Möglichkeit die stundenweise Verhinderungspflege (Urlaubspflege), während dieser Zeit in Anspruch zunehmen und sich quasi "einzumieten".
Intensivpflege- und Demenzpatienten sind ebenso willkommen.
Das kleine Dorf Schöneiche befindet sich ca. 35 km südlich von Berlin. Der zur ca. 4 km entfernten Stadt Zossen gehörende Ortsteil hat ca. 800 Einwohner.
Das “Seniorenhaus Thieke “ liegt direkt neben der neuen Feuerwehr mit einem wundervollen Ausblick auf den Park und einem Spielplatz.
Das Haus verfügt u.a. über:
Weitere Angebote in der WG:
Der von der WG beauftragte Pflegedienst erbringt individuell gemäß Pflegevertrag:
Besuchen Sie uns oder vereinbaren ganz unverbindlich einen Termin für nähere Auskünfte über die:
Seniorenwohngemeinschaft "Schöneiche" im Seniorenhaus Thieke, Kallinchenerstraße 1, 15806 Zossen OT Schöneiche Tel.: 03377 - 201534, E-mail: seniorenwg-thieke@gmx.de!
Anbieter:
Hauskrankenpflege Thieke GmbH, Kallinchener Straße 1, 15806 Zossen
Tel.: 03377-200836, Fax: 200837, E-mail: hkp-thieke@gmx.de
Wohngemeinschaften sind ortsnah. Bedürftige Senioren verbleiben in vertrauter heimatlicher Umgebung. Nachbarn, Freunde und Bekannte kommen jederzeit zu Besuch oder zu einem Schwätzchen vorbei. Vorrausetzung einer etablierten Wohngemeinschaft ist eine Vereinbarung der Mitglieder der Wohngemeinschaft bzw. deren gesetzlicher Vertreter, in der sie sich zu einer Gemeinschaft zusammen schließen, die dazu dient, das Miteinander in der Wohngemeinschaft zu gestalten, gemeinsame Interessen gegenüber Dritte zu vertreten sowie die Gemeinschaft betreffende Geschäfte abzuschließen. Die Gemeinschaft repräsentiert ein gemeinschaftliches Hausrecht und schützt die Verbraucherechte ihrer Mitglieder. Die Gemeinschaft beauftragt einen Pflegedienst zur Durchführung von Pflege-und Betreuungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Dienstleistungen und ggf. weiterer Hilfen. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Bedarf jeden einzelnen Mitgliedes der WG.
§ 5 Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverantwortung(1) Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverantwortung sind unterstützende Wohnformen nach § 1 Absatz 2 Satz 2, die weder eine Einrichtung im Sinne des § 4 noch eine selbstverantwortlich geführte Wohnform im Sinne des § 2 Absatz 2 sind.(2) Eingeschränkt selbstverantwortete Wohnformen müssen die Anforderungen des Abschnitts 2 erfüllen.Abschnitt 2Allgemeine Regelungen für Wohnformen und Einrichtungen§ 6Allgemeine Anforderungen(1) Eine Einrichtung nach § 4 oder eine Wohnform mit eingeschränkter Selbstverantwortung nach § 5 darf nur betreiben und leiten, wer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.(2) Der Leistungsanbieter ist verpflichtet,1.die Würde der Nutzerinnen und Nutzer vor Beeinträchtigungen zu schützen,2.die Rechte auf Freiheit der Person, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Gewissens-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie auf den Schutz der personenbezogenen Daten zu wahren,3.die Rechte auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung einer möglichst selbstbestimmten und selbstständigen Lebensführung zu achten,4.Gefährdungen für Leib, Leben oder Freiheit der Nutzerinnen und Nutzer infolge mangelhafter Erbringung der ihm obliegenden Pflege- oder Betreuungsleistungen zu verhindern und5.die zivilrechtlichen Vorschriften zu beachten.(3) Die Pflichten des Absatzes 2 Nummer 1 bis 4 gelten auch für die mit der Leitung der Einrichtung oder der Wohnform beauftragten Personen.(4) Die baulichen Anforderungen an unterstützende Wohnformen im Sinne dieses Gesetzes richten sich nach der Brandenburgischen Bauordnung und den dazu erlassenen Durchführungsvorschriften.
1. Mietvertrag: unabhängig vom Pflegevertrag erfolgt die Vermietung durch die HKP Thieke GmbH für ein Einzelzimmer und anteiliger Nutzung diverser Gemeinschaftsräume. Die Miethöhe ist abhängig von der Zimmergröße und ist inkl. der Betriebskosten-Pauschale.2. Abschluss einer Vereinbarung der Mitglieder der Seniorenwohngemeinschaft "Schöneiche": hier sind alle Vereinbarungen/Regelungen unter den Mitgliedern/BW festgehalten.3.Verpflegungsvereinbarung: Abschluss einer Verpflegungsvereinbarung mit den Mitgliedern (Bewohnern) der WG bzw. dessen Beauftragte für die Verpflegung ect. (Lebensmittel, Getränke inkl. Reinigungsmittel, kleinere Dekorationsartikel, Anschlussgebühr Haustelefon). 4.Pflege/Betreuung/ Hauswirtschaft: Abschluss eines individuellen Pflege- und Betreuungsvertrages, auch für die Betreuung zwischen den vereinbarten Pflegeeinsätzen Tag/ Nacht, mit dem Pflegedienst für:-Pflege/ Betreuung/ Hauswirtschaft,-Behandlungspflege entsprechend der ärztlichen Verordnung,-evtl. vereinbarte Privatleistungen, auch z.B. für die Organisation von Feierlichkeiten.Da sich die Kosten für jeden individuell gestalten und abhängig vom jeweiligen Hilfebedarf sind, können wir hier keine genauen Angaben machen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Mit freundlichen Grüßen
Wir sind ein ambulanter Pflegedienst und Vertragspartner der Kranken -und Pflegekassen im Land Brandenburg. Versorgen können wir Patienten im nahen Umkreis von Schöneiche, vom Landkreis Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald.
Zu unseren Leistungen gehören:
Hauskrankenpflege Thieke GmbH
Kallinchener Straße 1
15806 Zossen OT Schöneiche
Telefon: 03377-200836
Telefax: 03377-200837
E-mail: hkp-thieke@gmx.de
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
hkp-thieke@gmx.de · https://www.seniorenhausthieke.de
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 14.11.2022