halpy GmbH
Straße: Einsiedelstraße 6
Plz/Ort: 23554 Lübeck - St. Lorenz Nord
Telefon: 0451 - 58347070
Telefax: 0451 - 58347071
Web: www.halpy.de
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Unsere Leistungen
Grundpflege ist die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. Die Grundpflege nach Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch auf diese Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1-5.
Je nach Pflegegrad steht dem pflegebedürftigen Menschen ein monatliches Budget zur Verfügung, welches für Erbringung der grundpflegerischen Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden kann (Pflegesachleistungen).
Der Entlastungsbetrag dient für zusätzliche Leistungen wie z. B. Begleitungen zum Arzt oder wöchentliche feste Termine für Aktivitäten.
Wir begleiten Sie individuell vom Erstgespräch bis zur Beantragung von Pflegegraden und den entsprechenden Pflegeleistungen.
Häusliche Krankenpflege nach SGB V
Die Behandlungspflege wird von Patienten am häufigsten benötigt. Ihr Ziel ist die Sicherung der ärztlichen Behandlung. Dazu zählen ausschließlich medizinische Hilfeleistungen, die nicht von einem Arzt erbracht werden müssen, wie Verabreichen von Injektionen, Verbandswechsel oder die Dekubitus Versorgung.
Grundpflege
Die Grundpflege beinhaltet pflegerische Leistungen im Bereich Körperpflege und Ernährung.
Hauswirtschaftliche Versorgung:
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Aufgaben im Haushalt des Patienten, die seiner Versorgung dienen. Dazu zählen unter anderem die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung.
Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt. Vorausgesetzt, im Haushalt lebt keine andere Person, die die Versorgung übernehmen kann. Welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab:
Sicherungspflege:
Wenn mit der häuslichen Krankenpflege der ärztliche Behandlungserfolg gesichert werden kann, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlungspflege, solange dies medizinisch erforderlich ist.
Krankenhausvermeidungspflege:
Wenn mit der häuslichen Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt ersetzt, vermieden oder verkürzt werden kann, übernehmen die Krankenkassen je nach Krankheitsfall in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten für Behandlungspflege und, wenn erforderlich, zusätzlich die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Wir begleiten Sie individuell vom Erstgespräch bis zum Einreichen und zur Beantragung einer neuen Versorgung.
Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
Die AAPV beinhaltet die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten*innen in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärzten. Unser Ziel ist es, Lebensqualität und Selbstbestimmung von unseren Klienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern oder zu verbessern. Wir möchten ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer Häuslichkeit ermöglichen. Die Leistungen der AAPV erbringen wir in der Regel mit der häuslichen Pflege zusammen; Beschwerden und Schmerzen können frühzeitig identifiziert und Maßnahmen zielgerichtet eingeleitet werden.
Eine solche Vorgehensweise, mit nur einem Ansprechpartner bzw. Pflegedienst, hat in dieser schweren Zeit entlastende Wirkung im Alltag von Klienten und engsten Angehörigen.
Hauswirtschaft und weitere private Leistungen
Neben den Leistungen des SGB V und SGB XI bieten wir auch weitergehende hauswirtschaftliche Leistungen wie z.B. das Einkaufen und die Reinigung der Wohnung an. Darüber hinaus bieten wir weitere private Leistungen an. Hierzu gehört z.B. das Verordnungsmanagement, die Verwaltung von möglichen Taschengeldern oder die Organisation von Umzügen oder weiterer Privatleistungen.
Wir beraten Sie individuell und geben Ihnen in einem persönlichen Gespräch eine umfangreiche Übersicht möglicher Angebote. Hierzu gehört z.B. das Verordnungs- & Rezeptmanagement oder weitere Privatleistungen.
Angebotene Zusatzleistungen
- Wäschedienst
- Rund um die Uhr Pflege
- Hauswirtschaftliche Hilfe
- Fahrdienst
- Individuelle Behinderten Betreuung
- Betreuung Aidskranker
- Kinderkrankenpflege
- Mahlzeitendienst "Essen auf Rädern"
- Krankengymnastik
- Ergotheraphie
- Fußpflege
- Familienpflege
- Hilfsmittelverleih
- Hilfsmittelverkauf
- Kurse für Pflegende Angehörige
- Hausnotruf
- Nachtpflege
- Tagespflege
- Verhinderunspflege
- Urlaubspflege
- Sterbebegleitung
- Palliativpflege
- Intensivpflege
- Vor- und Nachsorge amb. Operationen
- Prävention / Rehabilitation
- Einkaufsdienst
- Nachtwachen
- Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengänge
- Beratung Wohnraumanpassung
- Prävention bei drohender Verwahrlosung
- Hilfe bei Antragsstellung und Begutachtung durch den MDK
- Betreuungsleitung nach § 45b SGB XI
- Pflegekontrolle nach § 37.3
- Heimbeatmung
- Kurzzeitpflege
- Grundpflege nach SGB XI
- Behandlungspflege nach SGB V
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im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 23.04.2024