Häuslicher Krankenpflegedienst Meis
Straße: Im Lücking 33b
Plz/Ort: 46359 Heiden
Telefon: 02867 - 95520
Telefax: 02867 - 95522
Web: www.pflegedienst-meis.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Unsere Leistungen
Seit 30 Jahren und als erster privater Krankenpflegedienst im Münsterland sind wir ein anerkanntes und spezialisiertes Haus, wenn es darum geht, Patienten mit starken und schwersten Beeinträchtigungen Motivation und Lebensfreude in einem häuslichen Umfeld zu geben.
Unsere Patienten kommen beispielsweise mit diesen Indikationen zu uns und erfahren eine persönliche und aktivierende Pflege:
- 24-Stunden Beatmungspflicht über Tracheostoma oder Maske,
bei Erkrankungen wie- COPD
– Querschnittslähmung
– ALS
– Muskel-Dystrophie - Palliativpflege für Beatmungspatienten
- Wachkoma mit Intensivüberwachung
- Unfallopfer- und Überbrückungspflege für den Zeitraum zwischen Akut-Krankenhaus und Anschlussheilbehandlung
- Verhinderungspflege: Vertrauen Sie uns Ihre Angehörigen während Ihres Urlaubs an.
24-Stunden-Beatmungspflicht
Wir wenden uns an Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen, die dauerhaft beatmet werden müssen. Nicht immer ist diese besondere und herausfordernde Form der Pflege im eigenen häuslichen Umfeld möglich. Die Ursachen für eine lebenswichtige Langzeitbeatmung können Krankheiten oder Unfälle sein, z.B. COPD, Querschnittslähmung, ALS oder Muskel-Dystrophie.
Eine Hausnotrufanlage, angeschlossen an Beatmungsgeräte, gehört zur Grundausstattung jeder Wohnung und unterstützt die bestmögliche Betreuung durch unser geschultes Personal.
Die 24-Stunden-Betreuung durch erfahrene Pflegefachkräfte sowie eine hausärztliche Grundversorgung ist ebenfalls sichergestellt.
Nach Möglichkeit ergänzen wir unsere Pflege durch den Einsatz von Therapeuten anderer Fachbereiche, z.B. Ergotherapie oder Physiotherapie.
Wir versorgen auch beatmungspflichtige Patienten, die aufgrund ihrer Schwerstpflegebedürftigkeit bei stark reduziertem Allgemeinzustand nicht an einer Reha-Maßnahme teilnehmen können.
Einige Bewohner können nach erfolgreicher Verbesserung des Allgemeinzustandes langsam von der Beatmung entwöhnt und wieder in ihr eigenes Zuhause entlassen werden.
Palliativpflege für Beatmungspatienten
Die Palliativpflege dient der Lebensqualität von Pflegebedürftigen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder finalen Erkrankungen und deren Angehörigen. Schwerpunkt dieses Konzeptes ist die Vorbeugung und Linderung von Leiden.
Unsere Erfahrung hilft unseren Gästen auch auf ihrem letzten Weg. Die intensive Zeit gestalten wir mit höchster Zuwendung und Sensibilität – auch unter Einbindung der Angehörigen.
Wachkoma mit Intensivüberwachung
Unterschiedlichste Ursachen führen zu einem Wachkoma als eine besonders belastende Indikation für die Patienten und deren Angehörige. Krankheiten oder Unfälle können ein Wachkoma auslösen, auch schon in jüngeren Jahren. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, den Patienten ein häusliches Umfeld bei gleichzeitiger höchster medizinischer und therapeutischer Professionalität bieten zu können.
Unfallopfer und Überbrückungspflege
Besonders wichtig ist ein nahtloser Übergang betroffener Patienten vom Akut-Krankenhaus in die weitere Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme. Häufig stehen dem aber kurz- oder mittelfristige Hindernisse entgegen, z.B. knappe Verfügbarkeit geeigneter Reha-Plätze oder weiter benötigte Zeiträume für Heilungsprozesse nach erfolgter Akut-Behandlung, bevor mit der Rehabilitation begonnen werden kann.
Wir überbrücken diesen Zeitraum mit unserem kombinierten Angebot aus attraktiven Wohnungen und unserer bekannten Intensivpflege, auch 24-Stunden rund um die Uhr.
Verhinderungspflege
Wir kennen die Belastungen und die Verantwortung, die pflegende Angehörige zu tragen haben. Jedoch, auch Familienmitglieder, die daheim die Verantwortung der Pflege von Eltern oder anderen Angehörigen tragen, haben einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dabei gibt es finanzielle Unterstützungsleistungen durch die Kostenträger, die Ihnen zustehen.
Vertrauen Sie uns Ihre pflegebedürftigen Angehörigen während Ihres Urlaubs an.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
mail@pflegedienst-meis.de · https://www.pflegedienst-meis.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 07.05.2024