Häusliche Krankenpflege W. Radloff GmbH
Straße: Walter-Stoecker-Straße 1 d
Plz/Ort: 18069 Rostock - Reutershagen
Telefon: 0381 - 82150
Telefax: 0381 - 8000290
Web: www.pflegedienst-radloff.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Das Portfolio der Häuslichen Krankenpflege Wolfgang Radloff umfasst Leistungen der Pflegekasse und der Krankenkasse.
Unsere vielfältigen, zusätzlichen Angebote sind zu einer wichtigen Hilfe im Alltag unserer Kunden geworden. Vor allem für die Angehörigen unserer Pflegebedürftigen bieten wir einige spezielle Leistungen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Für Pflegebedürftige mir dem Pflegegrad I bis V, mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen erbringen wir zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI.
Einige Beispiele für qualitätsgesicherte Anleitungs- und Betreuungsleistungen, die nach einer individuellen Vereinbarung angeboten werden können, sind u.a.:
- Beaufsichtigung insbesondere zur Entlastung von pflegenden Angehörigen,
- Training von Alltagskompetenz und tagesstrukturierende Maßnahmen,
- Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen bzw. Beschäftigungen, z.B. Spatziergänge. Spielen, Vorlesen, Gedächtnistraining,
- Anregung, und Unterstützung bei sozialen Kontakten,
- Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und Förderung der Motorik u. der Gesellschaftsfähigkeit,
- Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung
Dauer und die Häufigkeit, der Angebote, richtet sich nach den individuellen Wünschen.
Eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz zieht meist eine sehr unterschiedliches Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedürfniss nach sich. Der konkrete Bedarf hängt nicht zuletzt vom konkreten Versorgungsarrangement im Einzelfall ab.
Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig intern auf dem Gebiet der Altersdemenz und Alzheimererkrankung fortgebildet. Darüber hinaus besuchen sie zu diesen Themen externe Fortbildungen. Neue Kenntnisse werden in den Dienstbesprechung und Fallbehandlungen an unsere anderen Mitarbeiter weitergegeben.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Leistungen werden stundenweise abgerechnet und dem Versicherten in Rechnung gestellt.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 1.500 Euro p.a. (125,- Euro mtl.), wird der Betrag allerdings nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag für 6 Monate in das Folgejahr übernommen werden. Nach dem Einreichen der Rechnungen erstattet Ihnen die Pflegekasse den gezahlten Betrag zurück. Sie können aber auch eine Abtretungserklärung an den Pflegedienst unterschreiben, dann rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
raik.radloff@pflegedienst-radloff.de · http://www.pflegedienst-radloff.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 26.06.2024