Häusliche Kranken- und Altenpflege Schwester Heike Naumann
Straße: Albert-Einstein-Straße 3
Plz/Ort: 06122 Halle - Nördliche Neustadt
Telefon: 0345 - 8064444
Telefax: 0345 - 8064444
Web: www.krankenpflege-naumann.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Leistungen der Grund- und Behandlungspflege nach §37/1 SGB V
- müssen vom Krankenhaus oder Hausarzt verordnet werden
- umfassen grundpflegerische Maßnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder bei akuten Krankheiten ohne Krankenhausbehandlung im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlungspflege (Kostenübernahme durch die Krankenkasse bis zu 28 Tagen, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 6 Wochen)
Leistungen der Behandlungspflege nach § 37/2 SGB V
- müssen vom Haus- oder Facharzt verordnet werden
- enthalten Leistungen der medizinischen Behandlungspflege wie Injektionen, Medikamentengabe, Kreislaufkontrolle, Blutzuckerkontrolle, Verbände, Versorgung von künstlich angelegten Darm- oder Blasenausgängen, Magensonden, zentralen Venenkathetern, Port und Anderes mehr (Kostenübernahme durch die Krankenkasse, solange vom Arzt verordnet und medizinisch begründet)
Beratungseinsätze für die Pflegeversicherung nach §37/3 SGB XI
- sind für den Kunden kostenfrei
- müssen von einer Pflegefachkraft halbjährlich bei Pflegestufe I und II und vierteljährlich bei Pflegestufe III bei Personen, die die Leistungen der Pflegeversicherung ausschließlich in Form von Pflegegeld erhalten, durchgeführt werden
Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI
- müssen nicht vom Arzt verordnet werden
- können vom Kunden frei gewählt werden
- können bis zur Höhe der entsprechenden Pflegestufe über die Pflegeversicherung abgerechnet werden, eine Selbstbeteiligung des Kunden ist möglich
- umfassen die von den Verbänden der Pflegekassen und der Leistungserbringer erarbeiteten Leistungskomplexe für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
- zwischen dem Kunden und der Pflegeeinrichtung wird ein Pflegevertrag geschlossen
Ergänzende Betreuungsleistungen nach §123 SGB XI
- können auf separaten Antrag bei der Pflegekasse für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zusätzlich zur Pflegestufe genehmigt werden
- können mit entsprechender Einstufung durch die Pflegekasse bis zu 100 € in der Stufe 1, oder 200 € in der Stufe 2 monatlich bei der Pflegekasse abgerechnet werden
- werden von dafür geschulten Mitarbeitern nach vorheriger Absprache erbracht
- können bis zu 12 Monaten gesammelt und müssen dann abgerufen werden
- Ansprüche gegenüber der Pflegekasse, die älter als 12 Monate sind verfallen
Hauswirtschaftliche Versorgung
- kann über die Pflegeversicherung abgerechnet oder vom Kunden privat finanziert werden
Setzten Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie jederzeit gern kostenlos und unverbindlich bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro!
Liegt noch keine Einstufung vor, sind wir Ihnen selbstverständlich bei der Antragstellung behilflich.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr
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Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung erstellt.
Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungsvergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungssystematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Transparenzvereinbarung und Bewertungen auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Transparenzvereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes
Häusliche Kranken- und Altenpflege Schwester Heike Naumann
Albert-Einstein-Straße 3,
06122 Halle · Tel: 0345 - 8064444 · Fax: 0345 - 8064444
krankenpflege-naumann@t-online.de · https://www.krankenpflege-naumann.de
krankenpflege-naumann@t-online.de · https://www.krankenpflege-naumann.de
Ergebnis der Qualitätsprüfung
Pflegerische Leistungen
bis zu 17 Kriterien
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
bis zu 8 Kriterien
Dienstleistung und Organisation
bis zu 9 Kriterien
1.0 sehr gut
3.9 ausreichend
1.0 sehr gut
Gesamtergebnis
Rechnerisches Gesamtergebnis
Bis zu 34 Kriterien
1.6 gut
Durchschnitt
im Bundesland
im Bundesland
Erläuterungen zum Bewertungssystem
Kommentar des Pflegedienstes
Vertraglich vereinbarte Leistungsangebote
Weitere Leistungsangebote und Strukturdaten
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 02.07.2024
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 02.07.2024
Prüfungsart:
Regelprüfung
Notenskala:
1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft