Häusliche Kranken- und Altenpflege Schwester Heike Naumann

Straße: Albert-Einstein-Straße 3
Plz/Ort: 06122 Halle - Nördliche Neustadt

Telefon: 0345 - 8064444
Telefax: 0345 - 8064444
Web: www.krankenpflege-naumann.de

Kunden: ~ 200
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 19.07.2022 - 10:53

Beschreibung

Leistungen der Grund- und Behandlungspflege nach §37/1 SGB V

  • müssen vom Krankenhaus oder Hausarzt verordnet werden
  • umfassen grundpflegerische Maßnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder bei akuten Krankheiten ohne Krankenhausbehandlung im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlungspflege (Kostenübernahme durch die Krankenkasse bis zu 28 Tagen, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 6 Wochen)

Leistungen der Behandlungspflege nach § 37/2 SGB V

  • müssen vom Haus- oder Facharzt verordnet werden
  • enthalten Leistungen der medizinischen Behandlungspflege wie Injektionen, Medikamentengabe, Kreislaufkontrolle, Blutzuckerkontrolle, Verbände, Versorgung von künstlich angelegten Darm- oder Blasenausgängen, Magensonden, zentralen Venenkathetern, Port und Anderes mehr (Kostenübernahme durch die Krankenkasse, solange vom Arzt verordnet und medizinisch begründet)

Beratungseinsätze für die Pflegeversicherung nach §37/3 SGB XI

  • sind für den Kunden kostenfrei
  • müssen von einer Pflegefachkraft halbjährlich bei Pflegestufe I und II und vierteljährlich bei Pflegestufe III bei Personen, die die Leistungen der Pflegeversicherung ausschließlich in Form von Pflegegeld erhalten, durchgeführt werden

Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI

  • müssen nicht vom Arzt verordnet werden
  • können vom Kunden frei gewählt werden
  • können bis zur Höhe der entsprechenden Pflegestufe über die Pflegeversicherung abgerechnet werden, eine Selbstbeteiligung des Kunden ist möglich
  • umfassen die von den Verbänden der Pflegekassen und der Leistungserbringer erarbeiteten Leistungskomplexe für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
  • zwischen dem Kunden und der Pflegeeinrichtung wird ein Pflegevertrag geschlossen

Ergänzende Betreuungsleistungen nach §123 SGB XI

  • können auf separaten Antrag bei der Pflegekasse für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zusätzlich zur Pflegestufe genehmigt werden
  • können mit entsprechender Einstufung durch die Pflegekasse bis zu 100 € in der Stufe 1, oder 200 € in der Stufe 2 monatlich bei der Pflegekasse abgerechnet werden
  • werden von dafür geschulten Mitarbeitern nach vorheriger Absprache erbracht
  • können bis zu 12 Monaten gesammelt und müssen dann abgerufen werden
  • Ansprüche gegenüber der Pflegekasse, die älter als 12 Monate sind verfallen

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • kann über die Pflegeversicherung abgerechnet oder vom Kunden privat finanziert werden

Setzten Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie jederzeit gern kostenlos und unverbindlich bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro!

Liegt noch keine Einstufung vor, sind wir Ihnen selbstverständlich bei der Antragstellung behilflich.

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 6KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Häusliche Kranken- und Altenpflege Schwester Heike Naumann Albert-Einstein-Straße 3, 06122 Halle · Tel: 0345 - 8064444 · Fax: 0345 - 8064444
krankenpflege-naumann@t-online.de · https://www.krankenpflege-naumann.de
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
02.07.2024
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft