GtlB Gesundheitsteam für Intensivpflege und Beatmung Hamburg GmbH
Straße: Theodorstraße 41
Plz/Ort: 22761 Hamburg - Bahrenfeld
Telefon: 040 - 85413
Telefax: 040 - 85413042
Web: www.gtib-hamburg.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Häusliche Intensivpflege / ambulante Intensivpflege
"Häusliche Intensivpflege“ bzw. auch „ambulante Intensivpflege“ ist geeignet für Patientengruppen, deren Betreuung und Pflege sonst nur im klinischen Umfeld möglich ist.
Die technische und medizinische Entwicklung ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass auch für intensivpflichtige Patienten die Möglichkeit besteht, trotz aller Einschränkungen wieder nach Hause zurückzukehren. Entsprechend der ärztlichen Verordnung ist eine bis zu 24-stündige Betreuung durch speziell ausgebildete Pflegefachkräfte in Ihrer Häuslichkeit möglich.
Die Patienten können zuhause oder in einer Wohngemeinschaft/Betreuten Wohnen oder auf so genannten Wachkomastationen von examinierten Pflegefachkräften rund um die Uhr betreut werden, da jederzeit eine lebensbedrohliche Situation für den Patienten eintreten kann.
Der ambulante Intensivpflegedienst GtIB - Gesundheitsteam für Intensivpflege und Beatmung GmbH hat seinen Schwerpunkt in Bereich „Häusliche Intensivpflege“ .
Unsere Pflegefachkräfte verfügen über ein hohes Maß an Fachwissen in der außerklinischen Intensivpflege. Sie beherrschen den fachgerechten Umgang mit Beatmungsgeräten und sonstigen intensivmedizinischen Geräten. Und sie sind geschult im Umgang mit der Trachealkanülenversorgung, Wundmanagement und enteralen Ernährung sowie der Verabreichung von Medikamenten.
Schließlich übernehmen wir alle Aufgaben – zu denen unsere Kunden aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind – um ihnen ein Weiterleben in Würde zu ermöglichen
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info@gtib-gesundheitsteam.de · https://www.gtib-hamburg.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 03.12.2019