ELZIDA GbR Ambulanter Pflegedienst

Straße: Berliner Straße 14
Plz/Ort: 01558 Großenhain

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Kunden: ~ 262
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
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Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 11.12.2021 - 18:40

Beschreibung

Behandlungspflege

Behandlungspflege dient der medizinischen Versorgung von Patienten im Rahmen einer häuslichen Krankenpflege. Zur Behandlungspflege gehören beispielsweise Medikamentengaben, Messungen von Blutdruck und Blutzucker, Wundversorgung, Verbandswechsel sowie Dekubitus-Behandlungen. Eine Behandlungspflege wird von professionellen Pflegekräften durchgeführt und setzt eine ärztliche Verordnung voraus. Die Kosten einer Behandlungspflege trägt die Krankenkasse.

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben einen Anspruch auf einen „Entlastungsbetrag“ in Höhe von monatlich 125 Euro. Der Entlastungsbetrag ist ein Zuschuss für gesetzlich festgelegte Sachdienstleistungen, die der Entlastung z. B. pflegender Angehöriger oder anderer Pflegepersonen dienen. Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise zur Finanzierung von ambulanten Pflegedienst-Leistungen eingesetzt werden.

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Die Pflegeleistung „Hauswirtschaftliche Unterstützung“, die von der Pflegeversicherung bezahlt wird, ist ein Bestandteil der häuslichen Pflege. Sind Pflegebedürftige nicht in der Lage, ihren Haushalt zu führen, dann können Angehörige des Pflegedienstes hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen. „Hauswirtschaftliche Unterstützung“ umfasst zum Beispiel die Planung und Durchführung von Einkäufen, die Zubereitung von Mahlzeiten, die regelmäßige Wohnungsreinigung und die Reinigung der Wäsche.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege gewährleistet, dass Pflegebedürftige bestmöglich versorgt sind, wenn die regelmäßig pflegende Person (z. B. ein Angehöriger) verhindert ist. Eine Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen bei stundenweisem oder längerem Bedarf für bis zu insgesamt 42 Tage im Jahr zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass sich der zu Pflegende mindestens in Pflegegrad 2 befindet und in den vorausgegangenen sechs Monaten von einer Privatperson gepflegt wurde.

Grundpflege

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Grundpflege als eine Leistung der Pflegeversicherung. Die Grundpflege umfasst die pflegerische Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen, die der Pflegebedürftige vorübergehend oder auf Dauer nicht ohne fremde Hilfe ausführen kann. Zu den möglichen Grundpflege-Leistungen zählen Hilfestellungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, Mobilität und Vorbeugung. Grundpflege bezweckt außerdem die Förderung von Kommunikation und Alltagsfähigkeiten.

Pflegeberatung

Pflegeberatung ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige. Die Pflegeberatung vermittelt Hinweise zum Umgang mit Beeinträchtigungen und informiert über Kurse für Pflegepersonen sowie über Hilfsmittel. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 sind verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen an einer Pflegeberatung in der eigenen Wohnung teilzunehmen. Werden Pflegeberatungen nicht durchgeführt, so muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall streichen. Wir können nur jedem empfehlen, die Pflegeberatungen auch wirklich in Anspruch zu nehmen.

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 6KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
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Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
04.06.2024
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft