Echo Pflegedienst
Straße: Borkener Straße 64
Plz/Ort: 46284 Dorsten - Holsterhausen
Telefon: 02362 - 604478
Telefax: 02362 - 604472
Web: www.pflegedienst-schomberg.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Wir bieten mit dem Leistungsangebot „alles aus einer Hand“ ein Höchstmaß an Qualität. Wir garantieren unseren Kund*innen eine fachlich und menschlich hochwertige Pflege und Behandlung.
Pflege ist unsere Berufung. Wir können Ihnen unsere Erfahrung, unser Wissen und unser Netzwerk zur Verfügung stellen, damit Sie oder Ihre Liebsten eine lange Zeit bestens in vertrauter Umgebung umsorgt werden und trotzdem weitestgehend Ihre Eigenständigkeit bewahren können.
Unsere ausgebildeten Pfleger*innen helfen sowohl kurz- als auch langfristig. Wir achten darauf, Sie bzw. Ihre Angehörigen immer von den selben, Ihnen vertrauten Mitarbeiter*innen unterstützen zu lassen. Sobald sich Ihre Bedürfnisse ändern, passen wir unsere Leistungen an, indem wir engen Kontakt zu allen an der Pflege Beteiligten halten.
Wir unterstützen Sie nicht nur in den Belangen der häuslichen Pflege, sondern helfen Ihnen auch bei Fragen zur Pflegeversicherung und bei eventuellen Antragstellungen.
Wir haben den Anspruch, unsere Leistungen im Bereich der Pflege, der Hauswirtschaft und der individuellen Betreuung genau auf Ihre jeweilige Situation anzupassen. Bei einem Klinikaufenthalt etwa organisieren wir bereits vor der Entlassung alles Notwendige, um unsere Patient*innen sofort nach ihrer Rückkehr in das eigene zu Hause ausreichend pflegen und versorgen zu können.
Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an uns.
Nach einer telefonischen Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne für ein beratendes Gespräch bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen zur Verfügung.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
dorsten@echo-pflegedienst.de · https://www.pflegedienst-schomberg.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 18.09.2024