DRK Pflegeteam "Hoher Fläming"
Straße: Magdeburger Straße 22
Plz/Ort: 14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 - 56226
Telefax: 033841 - 56230
Web: www.drk-belzig.de
Einsatzgebiet: ca. 20 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
- chronisch Kranke
- kurzzeitig Erkrankte
- behinderte Menschen
- Pflegebedürftige jeden Alters
- Personen, die ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflege haben
Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege, zum Beispiel Verbandswechsel oder Medikamentengabe
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Anziehen
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, zum Beispiel zum Verhindern von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Essenshilfe
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst das Ausführen ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen, um die ärztliche Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal zu sichern. Wir arbeiten eng mit Hausärzten und Krankenkasse zusammen, um eine optimale Versorgung zu ermöglichen.
Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Körperliche Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG-Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einem Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung und das Erbringen individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit.
Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder Zeit für sich zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
- aus dem Krankenhaus entlassen werden
- aber noch nicht rehafähig sind
- kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben.
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
- Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
- Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
- Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
m.eulert@drk-potsdam.de · https://www.drk-belzig.de/angebote/soziale-dienste/soziale-dienste/ambulante-pflege.html
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 05.12.2023