DRK Pflegeteam "Hoher Fläming"

Straße: Magdeburger Straße 22
Plz/Ort: 14806 Bad Belzig

Telefon: 033841 - 56226
Telefax: 033841 - 56230
Web: www.drk-belzig.de

Kunden: ~ 176
Einsatzgebiet: ca. 20 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 25.03.2022 - 11:51

Beschreibung

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • Pflegebedürftige jeden Alters
  • Personen, die ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflege haben

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, zum Beispiel Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Anziehen
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, zum Beispiel zum Verhindern von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Essenshilfe

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst das Ausführen ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen, um die ärztliche Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal zu sichern. Wir arbeiten eng mit Hausärzten und Krankenkasse zusammen, um eine optimale Versorgung zu ermöglichen.

Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Körperliche Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG-Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einem Pflegegrad eingestuft ist.

Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung und das Erbringen individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit.

Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder Zeit für sich zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

  • aus dem Krankenhaus entlassen werden
  • aber noch nicht rehafähig sind
  • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben.

Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

  • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
  • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
  • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 20KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes DRK Pflegeteam "Hoher Fläming" Magdeburger Straße 22, 14806 Bad Belzig · Tel: 033841 - 56226 · Fax: 033841 - 56230
m.eulert@drk-potsdam.de · https://www.drk-belzig.de/angebote/soziale-dienste/soziale-dienste/ambulante-pflege.html
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
05.12.2023
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft