DRK Pflege Daheim gGmbH
Straße: Korthover Weg 57
Plz/Ort: 45307 Essen - Freisenbruch
Telefon: 0201 - 8474690
Telefax: 0201 - 8474699
Web: www.drk-essen.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Tagespflegeplätze: 74
Beschreibung
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Wir sind erfolgreich im Bereich der häuslichen Versorgung in Essen tätig und können Ihnen, als Partner des kooperativen Gesundheitsnetzes des DRK, viele qualitativ hochwertige Dienstleistungen für ein möglichst langes und selbständiges Wohnen DAHEIM anbieten.
Länger eigenständig leben
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bietet unser ambulanter Dienst sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.
Unser Team: Partner bei Ihrer Versorgung
Wir verfügen über ein erfahrenes Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unterschiedlichen Ausbildungen. Dazu gehören sowohl examinierte Fachkräfte als auch Pflegeassistenten, die eine Versorgung exakt nach Ihren Bedürfnissen gewährleisten.
Ihre Individualität und die Selbstbestimmung stehen für uns im Vordergrund.
Unsere Leistungen orientieren sich an den Wünschen und Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden und werden in einem kontinuierlichen Prozess weiterentwickelt und verbessert.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info-pflegedaheim@drk-essen.de · http://www.drk-essen.de/angebote/wohnen-betreuen-pflegen/ambulante-pflege.html
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 24.07.2024