DRK-Anschar-Schwesternschaft Kiel e.V. Ambulanter Pflegedienst
Straße: Kronshagener Weg 128a
Plz/Ort: 24116 Kiel - Schreventeich
Telefon: 0431 - 149620
Telefax: 0431 - 1221192
Web: www.anscharschwestern.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
DRK
Schwesternschaften
Kiel
Heinrichs
Familienhaus
DRK-Anschar-
Schwesternschaft Kiel e.V.
Kronshagener Weg 128a
24116 Kiel
Tel. 0431 - 1 22 11-0
Fax 0431 - 1 22 08-59
Ambulanter Pflegedienst
Kronshagener Weg 128a
24116 Kiel
Tel. 0431 - 1 49 62 16
Fax 0431 - 178 12
DRK-Anschar-
Schwesternschaft Kiel e.V.
Pflegewohnheim
Kronshagener Weg 128a
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Tel. 0431 - 1 22 11-0
Fax 0431 - 1 22 08-59
SAPV Team
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Tel. 0431 - 1 49 62 18
DRK-Anschar-
Schwesternschaft Kiel e.V.
Krankenpflegeschule
Kronshagener Weg 128a
24116 Kiel
Tel. 0431 - 5 97-52 75
Fax 0431 - 5 97-55 52
Für unsere Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege suchen wir regelmäßig qualifizierte Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte.
Die Wahlergebnisse zu Pflegeberufekammerwahl 2018 in Schleswig-Holstein sind am 05. April veröffentlich worden. Diese können auf der Homepage der Pflegeberufekammer (www.pflegeberufekammer-sh.de) eingesehen werden. Oder HIER direkt als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Nach knapp zwei Jahren Vorbereitung durch den vom Ministerium ernannten Errichtungsausschuss steht in diesem Frühjahr die erste Kammerwahl an. Wahlberechtigt sind 20.602 registrierte Pflegefachpersonen (Stichtag 30. November 2017). Nach Überprüfung der eingereichten Wahlvorschläge werden zum Ende Februar die Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten versendet.
Auch die DRK-Schwesternschaften in Schleswig-Holstein haben sich unterstützend für die Erstellung von Wahllisten eingesetzt. Diese Wahllisten, sortiert nach Berufsgruppe und Wahlkreis, können Sie auf der Website www.pflegeberufekammer-wahllisten-sh.de einsehen.
Statement des DRK-Generalsekretärs Christian Reuter zum Artikel „Das scheinheilige Imperium“ in der Zeitschrift Stern vom 2. November 2017:
„Wir bedauern sehr, dass durch den Artikel „Das scheinheilige Imperium“ in der Zeitschrift Stern vom 2. November 2017 die wichtige Arbeit von ehrenamtlichen Helfern und hauptamtlichen Mitarbeitern des Deutschen Roten Kreuzes und ihr Wirken für Menschen in Not erschwert und verunglimpft wird. Der Bericht ist nicht nur stark tendenziös und einseitig, sondern erhält auch Unwahrheiten, weshalb gegen den „Stern“ rechtliche Schritte eingeleitet wurden. So trifft es zum Beispiel nicht zu, dass die DRK-Schwestern schlecht bezahlt und nur eine "Aufwandsentschädigung für karitativen Einsatz" erhalten. Die Vergütungen entsprechen der branchen- bzw. marktüblichen Bezahlung vergleichbarer Arbeitnehmer.
Auch wenn der Autor versucht, uns als profitorientierten Börsenkonzern darzustellen - in Wirklichkeit ist das Deutsche Rote Kreuz föderal organisiert in 19 Landesverbände, den Verband der Schwesternschaften, 500 Kreisverbände und mehr als 4.300 Ortsvereine, die rechtlich eigenständig und grundsätzlich gemeinnützig sind. Die gesellschaftliche Verankerung auch vor Ort in Städten und Gemeinden ist eine der Stärken des Roten Kreuzes. Auch sind zum Beispiel Gehälter in der genannten Größenordnung für Geschäftsführer des DRK keinesfalls üblich.
Der Autor unterschlägt außerdem, dass die DRK-Blutspendedienste an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr flächendeckend die Blutversorgung in ganz Deutschland zu 70 Prozent sicherstellen. Damit wird gewährleistet, dass jeder Mensch in Deutschland Zugang zu einer sicheren und umfassenden Blutversorgung erhält. Bei den Blutspendediensten etwa muss das DRK in der Lage sein, Erlöse in Personal, Technik, Ausstattung und in die Forschung zu investieren, um unsere Aufgaben in der Blutspende zum Nutzen der Allgemeinheit erfüllen zu können und eine maximale Sicherheit für die Menschen (z.B. Schutz vor HIV, Hepatitis oder anderen Infektionskrankheiten) sicherzustellen.
Das Deutsche Rote Kreuz und die Blutspendedienste erbringen seit Jahren mit der Veröffentlichung von Jahresberichten, Geschäftsberichten und anderen Publikationen größtmögliche Transparenz. Die Kontrolle der Finanzen wird durch externe Wirtschaftsprüfer, Finanzämter und interne Verbandsgremien sichergestellt. Darüber hinaus ist der DRK e.V. Mitglied im Deutschen Spendenrat und erhält das DZI-Spendensiegel, das uns jedes Jahr den sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit Spenden und allen anderen Finanzmitteln bescheinigt.
Das Deutsche Rote Kreuz hofft, dass sich weder die ehrenamtlichen Helfer, hauptamtlichen Mitarbeiter noch die freiwilligen Blutspender durch einen solchen einseitigen Bericht von ihrem Engagement abhalten lassen und weiterhin daran mitwirken, Menschen in Not zu helfen.“
Die Entscheidung ist gefallen: Wie bereits angekündigt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 21. Februar darüber entschieden, ob die Gestellung von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft Essen e.V. als Arbeitnehmerüberlassung einzustufen ist und Rotkreuzschwestern somit zukünftig unter das novellierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fallen, das zum 1. April 2017 in Kraft tritt.
In Erwartung des Gerichtsurteils einigten sich DRK-Präsident Dr. Rudolph Seiters gemeinsam mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 17. Februar 2017 auf einen Kompromiss. Die Zugesagte Ergänzung im DRK-Gesetz ermöglicht auch weiterhin eine unbefristete Gestellung von Rotkreuzschwestern.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters haben sich am 17. Februar auf einen Lösungsansatz zum Erhalt des Modells der DRK-#Schwesternschaften verständigt.
Lesen Sie dazu bitte auch die Pressemitteilung „Einigung zum Erhalt der Schwesternschaften vom DRK“.
Anstelle der geplanten Kundgebung wird es am 23. Februar eine große Veranstaltung auf dem Gelände des DRK-Generalsekretariates (Carstennstraße 58-60 in 12205 Berlin) geben.
Nähere Informationen finden Sie unter: www.rotkreuzschwestern.de/veranstaltung
Deutsches Rotes Kreuz e.V. - Generalsekretariat
Berlin, 10.02.2017
Das Deutsche Rote Kreuz und der Verband der Schwesternschaften vom DRK (VdS) fordern von der Bundesregierung eine Ausnahmeregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die rund 25.000 Rotkreuzschwestern in Deutschland. „Der seit 135 Jahren bestehende Verband der Schwesternschaften ist in seiner Existenz bedroht. Wenn es hier keine Ausnahme im Gesetz gibt, stehen die Rotkreuzschwestern künftig in einem Katastrophenfall im In- und Ausland nicht mehr zur Verfügung,
um Menschen in Not zu helfen“, sagt DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters. Für den 23. Februar 2017 ist in Berlin deshalb eine Kundgebung der Schwesternschaften geplant.
Seiters verweist darauf, dass das Deutsche Rote Kreuz mit seinen Mitgliedsverbänden – darunter auch der VdS – gemäß den Genfer Konventionen und des DRK-Gesetzes gegenüber den deutschen Behörden verpflichtet ist, im Krisen- und Katastrophenfall zu helfen. Auf dieser Grundlage seien die Rotkreuzschwestern seit Jahrzehnten humanitär tätig. „Rotkreuzschwestern haben während des Vietnam-Kriegs auf dem Lazarettschiff Helgoland Zivilisten behandelt, sie halfen 1989 in der deutschen
Botschaft in Prag tausenden DDR-Flüchtlingen und bei der Ebola-Krise 2014 in Afrika. Sie waren bei den regionalen Unwetterkatastrophen in Süddeutschland im vergangenen Jahr im Einsatz und sie sind in der aktuellen Flüchtlingshilfe sowohl im Inland wie im Ausland aktiv“, sagt Seiters.
Nach dem novellierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das am 1. April 2017 in Kraft tritt, wären die Rotkreuzschwestern Leiharbeitnehmerinnen, die Ausleihdauer auf 18 Monate beschränkt. Derzeit sind sie dagegen keine Arbeitnehmerinnen, sondern Vereinsmitglieder in den bundesweit 33 DRKSchwesternschaften. In deren Auftrag sind sie z.B. an Krankenhäusern tätig.
„Sie haben dabei nicht nur gleiche Bezahlung und Behandlung wie andere Pflegefachkräfte auch, sondern sind durch die Mitgliedschaft in einer Schwesternschaft praktisch unkündbar. Wir sind keine Leiharbeitnehmerinnen und wir wollen auch keine Leiharbeitnehmerinnen werden. Wir wollen auch weiterhin als Mitglieder der DRK-Schwesternschaften unseren Dienst für Menschen bei Krankheit und im Alter leisten. Wir wollen auch weiterhin für Menschen in Not und in Krisensituationen im In- und Ausland da sein“, sagt Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer, Präsidentin des VdS.
Der Verband ruft deshalb zu einer Kundgebung auf: am 23. Februar 2017 um 13 Uhr vor dem Bundesarbeitsministerium in Berlin.
Mehr Infos bei der Pressestelle des VdS, Tel. 030 847829-23 und auf www.rotkreuzschwestern.de
Die internationale Rotkreuz und Rothalbmondbewegung ist mit Nationalen Gesellschaften in 190 Ländern die größte humanitäre Organisation der Welt.
13.02.2017
Am 23. Februar fordern wir als Rotkreuzschwestern nochmals die Politik auf:
Nehmen Sie die Rotkreuzschwestern aus dem Anwendungsbereich des AÜG heraus!
Wenn auch Sie dieser Meinung sind, unterstützen Sie uns bei der Kundgebung am 23. Februar vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin!
Pressemitteilung
Der Errichtungsausschuss der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein hat mit der Registrierung der künftigen Kammermitglieder begonnen. Die Registrierung ist die Grundlage für die Wahl der ersten Kammerversammlung im Frühjahr 2018.
Die Mitgliedschaft ist für Pflegefachpersonen mit dreijähriger Ausbildung, z.B. Altenpfleger/-innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen, gesetzlich verpflichtend.
„Registrieren Sie sich jetzt! Lassen Sie uns gemeinsam die Chance zu mehr beruflicher Selbstbestimmung nutzen!“ appelliert Patricia Drube, Vorsitzende des Errichtungsausschusses, an die beruflich Pflegenden in Schleswig-Holstein. Auf der Seite www.pflegeberufekammer-sh.de kann der Registrierungsbogen heruntergeladen werden. Dieser ist gemeinsam mit einer Kopie der Berufsurkunde per Post oder E-Mail an den Errichtungsausschuss zu senden.
17.01.2016
Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein
Errichtungsausschuss
Fabrikstraße 21
24534 Neumünster
Telefon: 04321 - 7 55 23 01
Telefax: 04321 - 7 55 23 12
info@pflegeberufekammer-sh.de
www.pflegeberufekammer-sh.de
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt wird am 21. Februar 2017 seine Entscheidung zum Rechtstatus von Rotkreuzschwestern verkünden. Sollte das BAG zu der Entscheidung kommen, Rotkreuzschwestern als Arbeitnehmerinnen einzustufen, würden die Mitglieder der DRK-/BRK-Schwesternschaften unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fallen.
Dieses Gesetz wurde vor wenigen Wochen neu verabschiedet – in Kraft treten wird es am 1. April 2017. Ein wesentlicher Bestandteil der Novellierung des AÜG ist, dass Leiharbeitnehmer/-innen nur noch maximal für 18 Monate in einem Unternehmen eingesetzt werden können.
Trotz intensiver Bemühungen und einer Petition mit fast 11.000 Unterschriften, ist es vor der Verabschiedung des Gesetzes nicht gelungen, eine Ausnahmeregelung für Rotkreuzschwestern im AÜG zu bewirken. Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. mit seinen 33 DRK-/BRK-Schwesternschaften ist aber fest entschlossen, auch weiterhin mit Nachdruck zu verdeutlichen, dass die über 150-jährige Existenz von Rotkreuz-Schwesternschaften nicht aufs Spiel gesetzt werden darf! Rotkreuzschwestern müssen auch weiterhin unbefristet und uneingeschränkt in den Gesundheitseinrichtungen in Deutschland und der Welt für Hilfe- und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen da sein können!
Dafür brauchen wir Sie: Kommen Sie am 23. Februar 2017 nach Berlin! Gemeinsam werden wir vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unserer Forderung nach einer Ausnahmeregelung für Rotkreuzschwestern – d.h. der Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Ausdruck verleihen! Nur zusammen sind wir stark: Miteinander + Füreinander!
19.12.2016
Das Statement vom Verband der Schwesternschaften zur Entscheidung des Europäische Gerichtshof (EuGH).
05.12.2016
Am 25. November entscheidet der Bundesrat über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Wir fordern als Mitglieder der DRK-Schwesternschaften eine Ausnahmeregelung für Rotkreuzschwestern im AÜG, damit wir auch weiterhin unbefristet und uneingeschränkt in den Gesundheitseinrichtungen in Deutschland und der Welt für Sie und Ihre Angehörigen da sein können.
Bitten Sie auch Freunde und Unterstützer unserer DRK-Schwesternschaft um ihre Unterschrift für die Petition des Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V.
18.11.2016
Videobotschaft von Frau Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer zur Entscheidung des EuGH.
18.11.2016
Pressemitteilung vom Verband der Schwesternschaften zur zur Entscheidung des Europäische Gerichtshof (EuGH)
18.11.2016
Wir sind eine moderne Gemeinschaft professioneller Pflegekräfte. Unsere Schwesternschaft ist eine Organisation von Frauen mit einer 140jährigen Tradition, basierend auf den berufsethischen Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes. Zugleich ist sie ein zukunftsorientiertes Unternehmen mit einem dynamischen und modernen Management.
Unser Leistungsspektrum umfasst ein Pflegewohnheim, die Ambulante Pflege sowie die spezialisierte ambulante palliative Versorgung (SAPV). Ebenso sind wir Ausbildungsträger in verschiedenen Pflegeberufen. Unsere rund 600 Mitglieder sind in diversen Bereichen des Gesundheitswesens, wie z.B. in Krankenhäusern, in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen in Kiel und Umgebung tätig. Als Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung stellen sie ihren Dienst in die unabhängige Hilfe und Pflege von Menschen - national sowie international.
DRK-Anschar-Schwesternschaft e.V. Kronshagener Weg 128a 24116 Kiel Tel 0431 - 1 22 11-0 Fax 0431 - 1 22 08-59 info@anschar-schwestern.de
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Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
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im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 06.02.2024