Die Pflegepartner GmbH
Straße: Hingbergstraße 319
Plz/Ort: 45472 Mülheim - Heißen
Telefon: 0208 - 449997
Telefax: 0208 - 449992
Web: www.diepflegepartner-mh.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Menschen, die im Alter oder im Krankheitsfall Pflege und Unterstützung benötigen, können in ihrer Wohnung bleiben, wenn sie umfassend, persönlich und kompetent versorgt und beraten werden. Deshalb bieten wir seit mehr als 20 Jahren alle Leistungen rund um die häusliche Krankenpflege an. An jedem Tag im Jahr, rufbereit rund um die Uhr. Zu unseren Leistungen der ambulanten Pflege gehören:
- Kranken- und Altenpflege,
- Wundversorgung,
- Hauswirtschaftliche Hilfen,
- Unterstützung für pflegende Angehörige.
Dabei stehen die uns anvertrauten Menschen immer im Mittelpunkt unseres Handelns. Unser Ziel ist die Zufriedenheit aller Kunden, die Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Selbstständigkeit durch eine angemessene und ganzheitliche Pflege und Betreuung. Dabei behalten wir stets auch die pflegenden Angehörigen im Blick, die wir beraten und in ihrer pflegerischen Unterstützung entlasten.
Jeder Mensch wird von uns als Einheit aus Körper, Geist und Seele gesehen. Unser Umgang ist getragen von der Achtung der Persönlichkeit, ihrer Lebensgeschichte, Fähigkeiten und Gewohnheiten. Wir begegnen den Wünschen, Bedürfnissen und Werten jedes Einzelnen mit Würde und Respekt, dies gilt auch für ein menschenwürdiges Sterben.
Wir legen großen Wert auf die Qualität unserer Arbeit. An der Umsetzung unseres Qualitätsmanagementsystems sind kontinuierlich alle Mitarbeiter beteiligt. Wir befinden uns in einem Prozess der ständigen Verbesserung zum Wohle unserer Kunden. Regelmäßige Prüfungen belegen die hohe und dauerhafte Qualität unserer täglichen Arbeit.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info@diepflegepartner-mh.de · https://www.diepflegepartner-mh.de
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 04.01.2024