Diakonie-Sozialstation Barsinghausen-Ronnenberg gGmbH

Straße: Kirchstraße 2
Plz/Ort: 30890 Barsinghausen

Telefon: 05105 - 516767
Telefax: 05105 - 516769
Mobil: 0163 - 5262101
Web: www.diakonie-sozialstation-barsinghausen-ronnenberg.de

Kunden: ~ 207
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 06.09.2023 - 08:44

Beschreibung

Diakonie-Sozialstation Barsinghausen-Ronnenberg GmbH

Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen, der Region Hannover, den Berufsgenossenschaften sowie privater Versicherungen, sind wir durch Verträge berechtigt, Leistungen gemäß SGB V (Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung), SGB XI (Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung) sowie nach SGB XII (Sozialleistungen) zu erbringen und abzurechnen. Alle Leistungen sind auf Wunsch auch privat zu vereinbaren, bitte beachten Sie hier das umfassende Angebot der Diakonie Sozialstation.

Für uns ist eine verständliche Beratung wichtig. Wir informieren in allen praktischen und theoretischen Fragen rund um Pflege, Betreuung und Hilfeleistungen.

Entscheidend ist oft die schnelle Lösung im unvorhersehbaren Bedarfsfall. Die Mitarbeiter des Beratungsteams werden mit Ihnen zusammen den Leistungsbedarf analysieren und die bestmögliche Lösung mit Ihnen abstimmen.

Wir arbeiten auch im Auftrag der Region Hannover und machen seit dem 01.04. dieses Jahres die Pflegeüberleitung für das Robert-Koch-Krankenhaus in Gehrden.

Unsere Philosophie ist hierbei die individuelle Betreuung nach den vorhandenen Bedürfnissen, ganz unabhängig ob eine Kundenbindung über Diakonie Sozialstation besteht.

Grundpflege

Grundpflege bezeichnet in den Pflegeberufen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kindergesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Heilerziehungspflege grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Diese umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens.

Aktivierende Pflege sorgt für die Sicherung der Restmobilität und steigert darüber hinaus die Lebensqualität. Die Erbringung der Prophylaxen (vorbeugende Maßnahmen) ist Teil der Leistungserbringung und dient der Gesunderhaltung.

Behandlungspflege

Die Durchführung ärztlich verordneter Behandlungen, wie die Verabreichung von Medikamenten, Blutdruckmessungen, Injektionen, Verbandwechsel wird analog als Behandlungspflege bezeichnet.

Sie wird an Pflegefachkräfte delegiert, um Krankenhaus-Aufenthalte zu erübrigen, Krankheiten zu heilen, Verschlechterungen zu verhüten und Beschwerden zu lindern.

Hauswirtschaftliche Versorgung

"Ambulant vor stationär" lautet der Grundsatz der vom Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungs- und Sozialhilferecht unterstützt wird.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden daher auch hauswirtschaftliche Leistungen bewilligt und finanziert. Diese ermöglichen es, trotz Pflegebedarf oder Krankheit zu Hause in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.

Unter hauswirtschaftlicher Versorgung ist eine Versorgung der Hilfebedürftigen in der eigenen häuslichen Umgebung in allen Belangen der Haushaltsführung zu verstehen.

Zu den Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB V, SGB XI und SGB XII zählen unter anderem Einkaufen, zubereiten von Mahlzeiten und Kochen, Bettwäsche wechseln, aufräumen und reinigen der Wohnung, Geschirr spülen, Wäschepflege und das Heizen der Wohnung.

Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI

Anspruch auf Leistungen nach § 39 SGB XI haben alle Pflegebedürftigen mit anerkannter Pflegestufe, deren Pflegeperson (die bei der Pflegekasse benannt wurde) wegen Urlaub, eigener Krankheit oder sonstiger persönlicher Gründe mit der Durchführung der Pflege und Betreuung verhindert ist.

Für die Bewilligung von Verhinderungspflege muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen in den letzten sechs Monaten vor der Verhinderung versorgt haben.

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI sind für Personen vorgesehen, die aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Die Leistungen beinhalten Verrichtungen des täglichen Lebens wie zum Beispiel aufstehen, essen oder anziehen, die von Personen nicht selbständig und aktiv übernommen werden können und sie deswegen einen besonders hohen Hilfe- und Betreuungsbedarf haben.

Unsere vielfältigen Angebote orientieren sich an der Biografie und den individuellen Bedürfnissen der Menschen. Sie umfassen unter anderem Spazierengehen, Musizieren, Handarbeiten, Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, Förderung von Alltagsaktivitäten wie zum Beispiel gemeinsames Kochen oder Einkaufen.

Familienpflege

Die Leistungen der Familienpflege nach § 38 SGB V sind auf die Gruppe der Eltern zugeschnitten.

Die Krankenkassen unterstützen durch die Finanzierung der Haushaltshilfe ihre Versicherten, wenn diese zum Beispiel wegen Risikoschwangerschaft, Entbindung, Krankenhaus-Aufenthalt oder Kur den Haushalt nicht mehr weiterführen können und zumindest ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt und auf Hilfe angewiesen ist.

Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Haushaltshilfe ist, dass keine andere Person in der Wohnung lebt, die die Haushaltsführung übernehmen kann - beispielsweise wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder körperlicher Einschränkungen.

Mit der Leistung ist sichergestellt, dass auch Ihre Kinder in guten Händen sind, sollten Sie zum Beispiel wegen Krankheit Ihren Haushalt nicht selbst organisieren können. Wir übernehmen dann das Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen sowie die Reinigung der Wohnung.

Weitergehende Arbeiten zählen nicht zu den von den Krankenkassen bezahlten Tätigkeiten - etwa die Grundreinigung der Wohnung, das Fensterputzen, die Wäsche von Gardinen, Bügeln in größerem Umfang, Gartenarbeit sowie der Großeinkauf von Lebensmitteln oder Getränken. Sollten Sie in diesen Punkten Hilfe benötigen, können Sie gerne mit uns eine private Vereinbarung treffen.

Als Mitglied des Handwerkerrings stehen wir in engem Kontakt zu vielen Handwerksbetrieben der Region und können auch aus diesem Bereich zahlreiche Unterstützungsleistungen für Sie organisieren.

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 6KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Diakonie-Sozialstation Barsinghausen-Ronnenberg gGmbH Kirchstraße 2, 30890 Barsinghausen · Tel: 05105 - 516767 · Fax: 05105 - 516769
pdl@dsbaro.de · https://www.diakonie-sozialstation-barsinghausen-ronnenberg.de/
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
04.09.2024
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft