Cura Ambulante Pflege Lichtenfels GmbH
Straße: Lange Straße 33
Plz/Ort: 96215 Lichtenfels
Telefon: 09571 - 759222
Telefax: 09571 - 759221
Web: www.cura-lichtenfels.de
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Tagespflegeplätze: 33
Beschreibung
Startseite
Sozialstation, Krankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegedienst, Altenpflegedienst, Krankenpflegestation, Altenpflegestation, stationär, Lichtenfels, Michelau, Bad Staffelstein, Oberfranken
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
auf der Homepage des Krankenpflegedienstes CURA in Lichtenfels.Wenn Sie aktuell einen pflegerischen Notfall haben, können Sie sich hier direkt mit uns in Verbindung setzen.
Sie sind alleinstehend, in die Jahre gekommen, plötzlich erkrankt, hilflos, ratlos?Sie sind mit der Pflege Ihrer lieben Angehörigen überlastet oder selbst aus der Klinik entlassen worden, obwohl Sie noch gar nicht richtig fit sind, und wollen weder in ein Pflegeheim noch in eine Klinik?Wir kommen schnell! Über unseren Pflegenotruf sind wir für unsere Patienten rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen im Raum Lichtenfels / Bad Staffelstein / Michelau erreichbar.
Sie haben Fragen zur ambulanten Kranken– und Seniorenpflege? Bei der Beantwortung dieser Fragen können wir Ihnen bestens helfen. Mit über 25 Jahren Berufs- und Praxiserfahrung in der häuslichen Versorgung von Menschen im Landkreis Lichtenfels, haben wir auf viele ihrer Probleme die passende Lösung. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne, unverbindlich, kostenfrei und - mit ausreichend Zeit.
In der häuslichen Versorgung von kranken Menschen haben Sie es mit zwei verschiedenen Leistungsarten und Kostenträgern zu tun. Zum einen mit den Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und zum anderen mit den Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).
Die Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI sowie die Häufigkeit ihrer Durchführung pro Tag, Woche oder Monat kann der Betroffene selbst auswählen und hat je nach bewilligter Pflegestufe dafür ein unterschiedlich hohes persönliches Budget zur Verfügung.
Sind Leistungen der häuslichen Krankenpflege SGB V nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) notwendig, benötigen Sie hierfür eine „Verordnung für häusliche Krankenpflege“. Diese kann Ihnen ihr behandelnder Fach- oder Hausarzt ausstellen. Auf Ihren Antrag hin, wird diese Verordnung von ihrer Krankenkasse geprüft und entsprechend bewilligt. Wir können Sie hierbei unterstützen. Abgesehen von den gesetzlichen Zuzahlungen müssen Sie diese Leistungen nicht selbst bezahlen. Diese Leistungen vermindern nicht ihr Pflegegeld!
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info@cura-lichtenfels.de · https://www.cura-lichtenfels.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 27.04.2023