CPD Intensivpflegedienst Claudia Schiefer GmbH
Straße: Stefan-George-Ring 23
Plz/Ort: 81929 München - Bogenhausen
Telefon: 089 - 20804030
Telefax: 089 - 208040399
Web: cpd24.de
Einsatzgebiet: ca. 8 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Häusliche Intensivpflege - Zuhause bestens versorgt
Der sehnlichste Wunsch vieler Betroffener ist es, nach einem Klinikaufenthalt wieder ins eigene Zuhause zurückkehren zu können. Voraussetzungen sind, dass der Allgemeinzustand des Betroffenen stabil ist und die Räumlichkeiten für die außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege geeignet sind. Lassen Sie sich deshalb beraten und Ihr Zuhause in Augenschein nehmen. Unsere geschulten Überleitungsmanager*innen wissen, worauf es bei der häuslichen Intensivpflege ankommt, damit nicht nur die tatsächliche Pflege möglich ist, sondern auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit Einkaufen, Ausflügen und möglichst viel Normalität. Wir organisieren ein ganzes Team von Pflegefachkräften für Sie, die sich im Schichtsystem abwechseln. Wenn notwendig, ist rund um die Uhr eine Pflegekraft bei Ihnen zuhause.
Versorgungsmanagement
Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege von hoher Qualität ist eine logistische Meisterleistung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung haben wir strukturierte Arbeitsabläufe und Checklisten entwickelt, nach denen wir jede Versorgung individuell organisieren. Ausgangspunkt für unsere Pflegeplanung ist die ärztliche Verordnung, die klar festlegt, welche spezifischen Anforderungen das vorliegende Krankheitsbild an uns Pflegende, aber auch an die anderen Berufsgruppen stellt, die in die Versorgung mit eingebunden sind. Unsere Pflegefachkräfte verbringen die meiste Zeit bei den Klient*innen und sind diejenigen, die die Versorgung tagtäglich organisieren, sprich: Termine mit Ärzt*innen und Therapeut*innen unterschiedlicher Fachrichtung machen, mit den Krankenkassen kommunizieren, in Kontakt mit dem Hilfsmittelversorger stehen, den Materialbestand kontrollieren, die Angehörigen beraten, im Alltag begleiten u.v.m. Unsere Pflegekräfte sind echte „Allrounder“, die wissen, worauf es ankommt, ob in der häuslichen Beatmungs- und Intensivpflege oder bei der Pflege in einer Wohngemeinschaft. Ihr Netzwerk ist groß und sie wissen, wen sie z.B. bei kommunalen Behörden, bei den Krankenkassen, im Bereich der Selbsthilfe, bei allen Fragen rund um Barrierefreiheit im Öffentlichen Raum und bei alltäglichen Dingen ansprechen könnten. Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege von Qualität ist eine Gemeinschaftsleistung von Partnern. Wir führen sie zusammen, damit unsere Klient*innen ein sicheres Versorgungsnetzwerk haben.
Überleitungsmanagement
Für die Überleitung aus der Klinik in die außerklinische Versorgung haben wir eigene Überleitungsmanager*innen, die sich tagtäglich nur diesem Thema widmen. Die Überleitung beginnt mit der ärztlichen Indikation, dass eine außerklinische Intensivpflege notwendig ist. Der Sozialdienst der Klinik beginnt mit seiner Beratung über die verschiedenen Versorgungsformen und klärt über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten auf. Nun beginnt die Klärung, welche Versorgungsform in Frage kommen und welcher ambulante Pflegedienst die Weiterversorgung übernehmen kann. Nach diesen grundsätzlichen Entscheidungen beginnt die Detailarbeit und Abklärung vieler Formalitäten. Unsere Überleitungsmanager*innen haben hierfür einen Überleitbogen, sie beantragen den Pflegegrad, klären die Hilfsmittelversorgung, stellen verschiedene Anträge und entwickeln einen genauen Zeitplan. Ein wichtiger Schritt ist der Bescheid der Krankenkasse über die Kostenübernahme. In der Zwischenzeit organisiert der Pflegedienst das Pflegeteam und die Lieferung der Hilfsmittel, die meist einen Tag vor der Entlassung erfolgt. Der gesamte Überleitungsprozess kann durchaus 4 bis 6 Wochen dauern.
Unser Überleitungsmanagement bereitet alles für Ihre Entlassung aus der Klinik vor. So können Sie sich ganz auf Ihren Neuanfang konzentrieren.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
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im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 03.04.2024