CareKomm Pflegeteam GmbH
Straße: Senefelder Straße 1
Plz/Ort: 63110 Rodgau
Telefon: 06106 - 6289990
Telefax: 06106 - 6289992
Web: www.carekomm-pflegeteam.de
Kunden: ~ 110
Einsatzgebiet: ca. 15 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Leistungen
Grundpflege
Grundpflege, das sind all die Leistungen, die die alltägliche, nicht medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen in ihrem eigenen zu Hause sicherstellen. Die ambulante Grundpflege hat die Aufgabe, den Heilungsprozess zu begleiten, eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu verhindern und vorbeugende Maßnahmen zum Wohle des Pflegebedürftigen zu treffen. Wir unterstützen mit der Grundpflege unsere Kunden bei allen regelmäßigen Pflegemaßnahmen, die dazu beitragen, den Alltag zu bewältigen und so lange wie möglich zu Hause leben zu können. Durch grundpflegerische Maßnahmen kann ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim verkürzt oder sogar vermieden werden. Uns liegen Erhalt und Förderung der Gesundheit und Selbständigkeit unserer Kunden sehr am Herzen. Daher beziehen wir immer auch prophylaktische und fördernde Maßnahmen in die Pflege mit ein. Dies können z.b. Dekubitus/ Wundprophylaxe, Tromboseprophylaxe oder als Fördermaßnahmen Toilettentraining oder Gedächtnistraining sein.
Welche Leistungen gehören zur Grundpflege?
- Körperpflege (Zähne putzen, Waschen, Duschen, Rasieren, etc.)
- Ernährung (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, mundgerechte Zubereitung etc.)
- Mobilität (Aufstehen und Zubettgehen, Ankleiden, Treppensteigen, Arztbesuche etc.)
- hauswirtschaftliche Tätigkeit (Kochen, Einkaufen, Putzen, Wäsche waschen, Spülen etc.)
Grundpflege wird nicht über die Krankenkassen sondern über die Pflegekasse finanziert – außer sie wird von einem Arzt verordnet. Um Anspruch darauf zu haben, ist die Beantragung einer Pflegestufe notwendig. Hier stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen Angelegenheiten, die die Grundpflege betreffen.
Behandlungspflege
Maßnahmen der Behandlungspflege gehören hingegen zum Leistungsspektrum der Krankenkasse und dürfen nur von einer Pflegefachkraft durchgeführt werden. Behandlungspflege ist ein Teil der häuslichen Krankenpflege und muss von einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Folgende Leistungen werden dabei von unserem Pflegeteam unter anderem erbracht:
- Medikamentengabe
- Injektionen
- Verbandswechsel
- Wundversorgung
- Infusionen
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung etc.
Ein Leistungskatalog legt genau fest, welche Behandlungen verordnet und von der Kasse finanziert werden können. Wir informieren die Angehörigen von Pflegebedürftigen darüber, ob und in welchem Maße ihnen eine behandlungspflegerische Versorgung zusteht. Liegt bei der bedürftigen Person zudem eine Einstufung in eine Pflegestufe gemäß der Pflegeversicherung vor, hat sie zusätzlich zur Behandlungspflege auch Anspruch auf grundpflegerische Leistungen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Die hauswirtschaftliche Versorgung soll die Fähigkeit zur Selbstversorgung im hygienischen Bereich der Wohnung fördern und da bieten wir unsere Unterstützung an. Sie möchten weiterhin in Ihrer Wohnung bleiben, den eigenen Haushalt können Sie aber nicht mehr ohne Hilfe bewältigen – wir unterstützen Sie zu Hause und nehmen Ihnen im Haushalt vieles ab: wir sorgen für eine saubere Wohnung, wir waschen Ihre Wäsche und bügeln sie auch. Wenn Ihnen das Kochen schwerfällt und Sie auf frisch zubereitete Mahlzeiten Wert legen, dann lassen Sie uns das machen. Der Einkauf ist für Sie eine einzige Quälerei? Wie erledigen das für Sie. Ganz gleich, wo Sie im Haushalt unsere Unterstützung benötigen, wir sind für Sie da. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf- gerne kommen wir zu Ihnen und bespreche mit Ihnen, was wir für Sie tun können.
Verhinderungspflege
Selbstbestimmt zu entscheiden, wo, wie und von wem sie gepflegt werden möchten, ist für die meisten pflegebedürftigen Menschen sehr wichtig. Doch keine Pflegekraft kann sich rund um die Uhr um einen Pflegebedürftigen kümmern. Ob Arztbesuch, Behördengang oder Kurzurlaub – es gibt Zeiten, in denen der Pflegende nicht verfügbar ist. Genau dafür ist die Verhinderungspflege vorgesehen und genau hier entlasten wir Angehörige mit unseren Leistungen. Für Pflegebedürftige, Pflegende und Angehörige ist es daher beruhigend zu wissen, dass die Pflegekasse für solche Fälle umfangreiche Unterstützung durch Verhinderungspflege anbietet. Bis zu sechs Wochen im Jahr sind dafür vorgesehen. Dafür steht jedem Versicherten einen Betrag von derzeit 1612 Euro zu (Pflegegrad 2 bis 5).
Beratungsansatz nach § 37 Abs.3 SGB XI
Zur Verbesserung und Sicherung der Versorgung müssenPflegebedürftige nach § 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die im Regelfall eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführt.
Die Beratungseinsätze müssen Pflegebedürftige
- in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und
- in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich
abrufen.
Mit dem Beratungseinsatz sollen Hinweise gegeben werden, welche im Zusammenhang mit den körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten bestehen. Dabei sollen auch den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen/Lebenspartnern bzw. den Pflegepersonen Vorschläge zu den Problemen in der täglichen Pflege gegeben werden. Weitere Inhalte der Beratungssätze sind unter anderem, Fragen zur Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken, Höherstufung des Pflegegrades oder zur Schmerztherapie. Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen. Vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gerne.
Die beim Beratungseinsatz gewonnen Erkenntnisse leiten wir an die zuständige Pflegekasse.
Im Zeitraum vom 17.03.2020 bis zum 30.09.2020 mussten diese Beratungen nicht stattfinden. In diesem Zeitraum wurde das Pflegegeld ohne Durchführung des eigentlich vorgeschriebenen Beratungsbesuchs weitergezahlt. Seit dem 01.10.2020 werden die Beratungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI im vorgeschriebenen Rhythmus wiederaufgenommen. Auf Wunsch des Pflegebedürftigen kann die Beratung bis einschließlich 31. März 2021 auch telefonisch, digital oder per Videokonferenz erfolgen. Vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gerne.
Betreuungs – und Entlastungsleistungen
Seit Januar 2017 gibt es auf der Grundlage des Pflegestärkungsgesetzes II die Leistung Betreuung als Kernleistung des Pflegeversicherungsgesetzes. Der Gesetzgeber hat hier versucht, der Veränderung der Bevölkerungsstruktur und den Bedürfnissen pflegender Angehöriger gerecht zu werden. Es handelt sich hierbei um ein- bis mehrstündige Betreuungsleistungen im Rahmen von Begleitung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung in der Häuslichkeit. Diese Betreuungsleistungen sind ein Angebot neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen oder Hauswirtschaft. Für diese Entscheidung stehen sowohl die Sachleistungsbeträge des Pflegegrades als auch der Entlastungsbetrag von 125 € zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung durch individuelle Beratung. Bitte sprechen Sie uns hierzu direkt an!
PoC-Antigen-Tests
PoC-Antigen-Tests ermöglichen eine Testung auch außerhalb eines Labors. Der Test basiert auf dem Nachweis von SARS-CoV-2-Eiweißen. Dazu muss ein Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen werden. Im Unterschied zu PCR-Tests und laborbasierten Antigen-Tests kann die Testung und Auswertung der PoC-Antigen-Tests durch unser qualifiziertes Personal vor Ort erfolgen. Das Testergebnis erfolgt zeitnah (max. nach 30 Minuten). Seit Anfang November 2021 testen wir regelmäßig unser Personal, unsere Kunden, deren Angehörige und Besucher in ihrer Häuslichkeit. Dadurch leisten wir unseren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf Sie!
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
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im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 11.01.2022