Care Service GmbH

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Plz/Ort: 76532 Baden-Baden - Sandweier

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Telefax: 07221 - 0000
Web: www.cs-intensiv.de

Einsatzgebiet: ca. 8 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 12.06.2023 - 13:17

Beschreibung

Medizinische Versorgung nach SGB V

Seit 2017 wird diese Leistung auch als „Körperbezogene Pflegemaßnahmen“ bezeichnet. Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden, auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.

Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse des versicherten Patienten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich
begrenzt:

  • Die Erstverordnung gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen, die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und muss vom

Arzt entsprechend begründet werden.

  • Bei einer Krankenhausverhinderungspflege ist eine Geltungsdauer von bis zu vier Wochen möglich. Rechnet der Arzt mit einer Pflegedauer, die diesen Zeitraum überschreitet, dann wird der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet. Eventuell erhält der Patient dann einen Pflegegrad (bis zu sechs Monate).

Nicht immer reicht medizinische Behandlungspflege allein aus, damit Ihr Pflegebedürftiger zu Hause angemessen versorgt wird. Manche pflegebedürftigen Patienten leben ganz allein und haben niemanden, der sich im Falle einer Krankheit um sie kümmert. Andere sind so schwer beeinträchtigt, dass auch Sie als Angehöriger, Mitbewohner oder Partner die erforderlichen Tätigkeiten nicht bewältigen können. Das kann z. B. vorkommen, wenn ein Mann aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ohne Hilfe aufstehen und zur Toilette gehen kann und Sie als Partnerin ihn nicht hochheben und ausreichend stützen können. Vielleicht kommt Ihnen diese Situation aus Ihrem eigenen Alltag ja bekannt vor. In diesem Fall verordnet der Haus- oder Facharzt über die Behandlungspflege hinaus weitere Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Die häusliche Krankenpflege nach SGB V umfasst folgende drei Bereiche:

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 8KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
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Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
13.03.2024
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft