Calando Pflegedienst GmbH
Straße: Barlachstraße 2
Plz/Ort: 01219 Dresden - Strehlen
Telefon: 0351 - 4759455
Telefax: 0351 - 4793494
Web: www.calando-pflegedienst.de
Mitarbeiter: 25
Kunden: ~ 101
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Nach persönlicher beziehungsweise telefonischer Absprache helfen wir Ihnen sehr gerne bei Ihren Fragen und Problemen. Neben individuelle Beratungsleistungen bieten wir auch einen Erstbesuch in der Häuslichkeit an. Wir geben Unterstützung, bereiten Sie auf den MDK-Besuch vor oder stehen Ihnen auch in schweren Zeiten zur Seite.
Unsere Beratungsangebote
- Beratungsbesuche (SGB XI § 37 und § 45 Pflegeversicherungsgesetz)
- Individuelle Nutzung der bewilligten Leistungen durch die Kranken- oder Pflegekasse (40 € monatlicher Festzuschuss zu Pflegehilfsmitteln, Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen etc.)
- Hilfestellung mit dem Sozialgesetzbuch
- Vorbereitung auf den MDK-Besuch
- Trauerbegleitung, Koordination professioneller Hilfe
- Selbstbestimmtes Wohnen, Seniorenwohngemeinschaften
- Unterstützung und Koordination beim Pflegehilfsmittelverleih
Pflege für Ihre Angehörigen in Dresden
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Calando Pflegedienst in unseren Räumlichkeiten oder in Ihrer Wohnung, um wesentliche Punkte zu besprechen. Wir informieren Sie in allen Angelegenheiten rund um die ganzheitliche und individuelle Pflege sowie Betreuung Ihres Angehörigen.
Auch bei Schwerpunktthemen, darunter…
- Hebe- und Transfertechniken
- Haut- und Wundpflege
- Maßnahmen rund um die Sicherheit
- Ernährung unter erschwerten Verhältnissen
- Nutzung weiterer Hilfsangebote
…steht unser professionelles Fachpersonal mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Fragen zu klären. Die Pflegeberatung nach SGB XI § 37 und 45 kommt hier zum Tragen.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info@calando-pflegedienst.de · https://www.calando-pflegedienst.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 28.02.2024