BruDi Homecare GmbH & Co. KG

Straße: Pettenkoferstraße 4a
Plz/Ort: 10247 Berlin - Friedrichshain

Telefon: 030 - 586198211
Telefax: 030 - 586198212
Web: brudi-pflege.de

Gründungsjahr: 2019
Mitarbeiter: 70
Kunden: ~ 300
Einsatzgebiet: ca. 17 KM
Neukundenaufnahme: kurzfristig möglich
Probewohnen: kostenlos möglich
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 28.08.2023 - 09:10

Beschreibung

Ab in’s Heim, das muss nicht sein! Die eigenen 4 Wände, dank pflegender Hände.
So lautet unser Leitsatz bei BruDi Homecare. Wir kümmern uns, bei Ihnen zu Hause.
Die Zentrale der ambulanten Pflegedienste von BruDi Homecare liegt direkt zwischen dem S-Bahnhof Ostkreuz und dem S-Bahnhof Frankfurter Allee.
Unsere Pflegeteams arbeiten über ganz Berlin auch direkt in Ihrem Kiez, ganz in Ihrer Nähe.
Unser Credo: „Zu Hause ist‘s am Schönsten!“.

Auch wenn vielleicht der ein oder andere Handgriff allein zu schwierig ist oder die Kinder und Enkel weiter entfernt wohnen, ist das kein Grund seine anvertraute Umgebung zu verlassen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Sie bzw. Ihre Angehörigen in der eigenen häuslichen Umgebung zu begleiten und zu unterstützen. Je nach Bedarf leisten wir pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfe oder erbringen vom Arzt verordnete Krankenpflegeleistungen. Unsere kompetenten und hilfsbereiten Mitarbeiter/-innen sind jederzeit für Sie da um Unterstützung zu leisten, wo es allein schwieriger wird. Rufen Sie uns einfach an und wir vereinbaren einen Termin zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihnen zu Haus. Wir freuen uns auf Sie!

Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und umfasst alle Tätigkeiten, die von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege im Zuhause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Grundpflege

Grundpflege bezeichnet die Unterstützung von pflegebedürftigen Personen bei der alltäglichen Pflege. Diese beinhaltet alle Tätigkeiten, die eine grundlegende Versorgung des Patienten gewährleisten. Die Grundpflege kann vorübergehend oder dauerhaft erfolgen.

Diese Pflegeleistungen umfassen Hilfe und Unterstützung bei regelmäßigen und wiederkehrenden Aufgaben im Alltag, wie z. B. der Körperpflege, der Ernährung, dem Toilettengang und der Mobilität im eigenen Zuhause.

Dabei wird darauf geachtet, den Pflegebedürftigen dabei zu unterstützen, so lange wie möglich selbstständig zu bleiben.

Pflegeergänzung

Entlastungsbetrag – § 45b SGB XI (ehemals „Betreuungs- und Entlastungsleistungen„)

Ihr Anspruch auf monatliche Leistungen im Wert von 125 €

Pflegegeldbezieher/-innen haben gemäß § 45b des Sozialgesetzbuches XI Anspruch auf den 2017 eingeführten ,,Entlastungsbetrag” (ehemals Betreuungs- und Entlastungsleistungen). Dieser wird von der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 125 Euro pro Monat erstattet. Aber: Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt! Bis zu diesen Höchstsummen werden sogenannte niederschwellige Leistungen, die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von Ihrer Pflegekasse bezahlt.

Hauswirtschaftshilfe

Wir unterstützen Sie bei der Haushaltshilfe, wenn durch Krankheit, Behinderung oder Altersbeschwerden der Haushalt nicht allein bewältigt werden kann.

Diese Leistungen werden entweder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse, Krankenkasse oder als Privatleistung abgerechnet.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, werden die Kosten für die Haushaltshilfe teilweise von der Pflegekasse übernommen, z. B. als Teil der häuslichen Pflege oder als Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Auch die Person, die einen Angehörigen pflegt, kann Leistungen zur Reinigung ihres eigenen Haushalts bei der Pflegekasse beantragen, um somit mehr Zeit für die Pflege zu gewinnen.

Wenn Sie eine Verordnung vom Hausarzt haben, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, können die Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden. Leistungen sind:

  • Einkaufen
  • Kochen und Spülen
  • Wäsche Waschen, Falten und Bügeln
  • Aufräumen und Putzen, Bettenbeziehen
  • Gardinenpflege, Fenster putzen

SAPV

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten/-innen und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht – vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur.

Diese beinhaltet insbesondere spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder (Teil-)Versorgung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen bis hin zu einem umfassenden, individuellen Unterstützungsmanagement. Multiprofessionalität, 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche und Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar.

Pflegeberatung

Unser geschultes Team informiert und berät Sie gern zu allen Fragen rund um die Pflege. Gern unterstützen wir Sie zur Beantragung oder Erhöhung des Pflegegrads. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Selbstverständlich kommen wir auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Zur Verbesserung und Sicherung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen, zweimal im Jahr (ab Pflegegrad 4 vierteljährlich) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Besuche ist einerseits die Beratung. Andererseits sollen diese Beratungseinsätze durch Pflegeprofis dabei helfen, Missstände zu verhindern. Häufig werden in der Praxis Fragen zur Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken, Höherstufung des Pflegegrades oder zur Schmerztherapie angesprochen. Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen. Pflegende Angehörige können verschiedene weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gern!

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 17KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes BruDi Homecare GmbH & Co. KG Pettenkoferstraße 4a, 10247 Berlin · Tel: 030 - 586198211 · Fax: 030 - 586198212
homecare@brudi-pflege.de · https://brudi-pflege.de/
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
01.06.2023
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft