APO-CARE Häusliche Krankenpflege e.V.
Straße: Austraße 20
Plz/Ort: 86153 Augsburg - Innenstadt
Telefon: 0821 - 252025
Telefax: 0821 - 544544
Mobil: 0171 - 3 33 18 05
Web: www.apo-care.de
Kunden: ~ 69
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Im Zentrum unserer Arbeit steht der Mensch
Apo-Care häusliche Krankenpflege e. V. wurde 1991 gegründet und ist ein privater gemeinnütziger Verein mit Geschäftssitz in Augsburg-Oberhausen. Apo-Care e.V. ist Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen sowie anderer Kostenträger. Maximale und individuelle Lebensqualität für die von uns betreuten Patienten garantieren wir durch Dienstleistung, Service und Kompetenz.
Pflege und Betreuung in der gewohnten Umgebung
Der Dienst am Menschen, das ist unsere zentrale Aufgabe, der wir uns täglich stellen. Unser Ziel ist es, durch eine individuelle, kompetente und aktivierende Pflege kranke wie alte Menschen in ihrer häuslichen, d. h. gewohnten Umgebung zu unterstützen. Damit wollen wir dazu beitragen, Ihnen eine möglichst hohe Lebensqualität sowie eine selbständige und würdevolle Lebensführung zu ermöglichen.
„Wir können keine großen Taten vollbringen – nur kleine Taten mit großer Liebe“ (Mutter Teresa)
Diesen Satz von Mutter Teresa haben wir als unseren Leitspruch ausgewählt. Denn oft sind es nicht die großen Taten, die zählen – sondern das Lächeln eines Menschen oder eine kleine liebevolle Geste die Mut machen, den oftmals schwierigen Alltag eines kranken oder alten Menschen zu bestreiten.
Diese Unterstützung bieten wir auch den Angehörigen unserer Patienten an, die bei der Pflege und Betreuung viel zu leisten haben. Deshalb ist es für uns wichtig, den Personen des sozialen Umfelds unserer Patienten mit professioneller Beratung und Anleitung unterstützend und entlastend zur Seite zu stehen.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info@apo-care.de · http://www.apo-care.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 02.03.2023