APaS Ambulanter Pflegedienst am Schlosspark GmbH
Straße: Blankenburger Straße 16
Plz/Ort: 13156 Berlin - Niederschönhausen
Telefon: 030 - 94516830
Telefax: 030 - 94516839
Web: apas-kiezpflege.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
TÄTIGKEITSBEREICHE
Kernbereiche
Wir erbringen Pflegedienstleistungen in den folgenden Kernbereichen. Dabei ist die Erbringung von SAPV-Leistungen für den frühestmöglichen Zeitpunkt geplant. Im Einzelnen:
Grundpflege nach SGB XI
Die Grundpflege nach SGB XI ist aufgeteilt in 18 Leistungskomplexe, welche die gesamte pflegerische Versorgung umfassen.
Behandlungspflege
Leistungen der Behandlungspflege werden von dem behandelnden Arzt auf der Verordnung für häusliche Krankenpflege verordnet. Verordnungsfähig sind nur Maßnahmen, die im Richtlinienkatalog nach §92 SGB V enthalten sind. Sofern diese Leistungen in den Richtlinien enthalten sind, werden diese in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Behandlungspflegeleistungen, die nicht im Maßnahmenkatalog enthalten sind oder von der Krankenkasse abgelehnt werden, müssen die Pflegebedürftigen privat bezahlen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Zur häuslichen Krankenpflege gehören hauswirtschaftliche Arbeiten, die auf die Versorgung des Versicherten, z. B. im hygienischen Bereich oder durch Zubereitung von Mahlzeiten, abzielen, Darüber hinausgehende Leistungen können eventuell im Rahmen der Haushaltshilfe beansprucht werden.
SAPV
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und diesen Patienten ein menschenwürdiges Leben bis zum (nahestehenden) Tod in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Die SAPV richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem kooperativ nicht mehr behandelbaren Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz von besonders spezialisierten Leistungserbringern erfordert.
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung nach § 37b SGB V in der jeweils geltenden Fassung (SAPV-RL).
Zusatzleistungen bzw. Vermittlungsleistungen
- Verhinderungspflege (Übernahme der Pflege bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson)
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
- Abholung von Medikamenten/ Apothekengänge
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Familienpflege
- Individuelle Beratungen
- Pflegekurse/Schulungen (in Kooperation mit den Pflegekassen und Ärzten)
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Urlaubsvertretung für Angehörige
- Vermittlung von Fußpflege, Friseur und Physiotherapeuten
- Haushaltsdienste, z.B. Putzen, Einkaufen, Bügeln, Gardinenpflege, Wohnung beheizen
- Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten und Behördengängen, z.B. Anträge zur Feststellung der
- Pflegebedürftigkeit, Verfassen und Beantworten von behördlichem Schriftverkehr
- Organisation und Begleitung bei Aktivitäten wie z.B. Spazierengehen, Ausflüge, Kinobesuche etc.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung