Ambulanter Pflegedienst VitalCare24 GmbH
Straße: Roseggerstraße 2
Plz/Ort: 30173 Hannover - Südstadt
Telefon: 0511 - 80777979
Telefax: 0511 - 80777989
Web: www.vitalcare24-hannover.de
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Unsere Leistungen
Behandlungspflege
Unter Behandlungspflege ist nach Sozialgesetzgebung die medizinische und pflegerische Versorgung zu verstehen. Als professioneller ambulanter Pflegedienst führen wir alle medizinischen Leistungen durch, die vom behandelnden Arzt verordnet wurden. Dies beinhaltet z.B. das Richten von Medikamenten, die Wundversorgung oder die Blutzuckermessung.
Wenn Sie beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, wegen Bewegungseinschränkung nicht mehr dazu in der Lage sind regelmäßige Verbandswechsel beim Arzt durchzuführen, übernehmen wir für Sie den verordneten Verbandswechsel bei Ihnen zu Hause.
Außerdem bieten wir Ihnen eine 24-Stunden-Rufbereitschaft an.
Übersicht unserer Behandlungspflegeleistungen:
- Anleitung zur Behandlungspflege
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Dekubitusbehandlung
- Einlauf
- Klysma / Klistier
- Infusion s.c., Legen / Anhängen / Wechseln / Entfernen
- Inhalation
- Injektion
- Richten von Injektionen
- Spez. Krankenbeobachtung
- Einreibung
- Verabreichung / Eingeben von Medikamenten
- Richten von Medikamenten
- Versorgung bei PEG
- Stomabehandlung
- Wundversorgung
- uvm.
Grundpflege
Im Alter, bei Krankheit oder nach einem Unfall kann jeder pflegebedürftig werden. Grundlegende Aktivitäten des Lebens wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität sind dann schwerer zu bewerkstelligen. Unser Team unterstützt Sie bei diesen Tätigkeiten.
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden Kämmen / Rasieren Hilfe bei Ausscheidungen Mundpflege
- Ernährung: Hilfe bei Zubereitung und Nahrungsaufnahme
- Mobilität: An- und Auskleiden Hilfe bei Aufstehen und Zu-Bett-Gehen Verlassen und Wideraufsuchen der Wohnung Gehen, Stehen
Hauswirtschaftliche Versorgung
Vom Reinigen der Wohnung, dem Kochen der Mahlzeiten bis hin zur Erledigung der Wäsche, wir helfen Ihnen auch bei der hauswirtschaftlichen Betreuung.
- Reinigung der Wohnung
- Einkäufe
- Wäschepflege
- uvm.
Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI
Der Beratungseinsatz ist ein regelmäßiger Beratungstermin für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Je nach Leistungsform und Pflegegrad besteht für den Beratungseinsatz auch eine Pflicht.
Verhinderungpflege nach §39 SGB XI (Stundenweise)
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf ein (stundenweises) Verhinderungspflegegeld. Für pflegende Angehörige bedeutet das, sich Auszeit zu nehmen, um private Angelegenheiten nachgehen zu können. In diesem Fall übernehmen wir die Pflege Ihrer Angehörigen. Die Kosten werden für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr in Höhe von max. 1.612,00 – Euro von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45(b) SGB XI
Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung